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UND-Konto vs ODER-Konto: Was ist was?

Alessia Pewnew
Zuletzt aktualisiert am 3. Februar 2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ODER-Konto erlaubt jedem Kontoinhaber unabhängige Transaktionen, was den Alltag erleichtert.

  • Ein UND-Konto erfordert die Zustimmung aller Kontoinhaber, was mehr Sicherheit bietet.

  • ODER-Konten sind ideal für Paare oder enge Gemeinschaften mit viel Vertrauen.

  • UND-Konten eignen sich besser für Erbengemeinschaften oder Gruppen mit mehr Abstimmungsbedarf.

  • Im Todesfall bleibt beim ODER-Konto der überlebende Kontoinhaber verfügungsberechtigt.

  • Beide Kontotypen haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, abhängig von der Lebenssituation.

Ein Gemeinschaftskonto kann als ODER-Konto oder als UND-Konto geführt werden. Beide Kontotypen haben ihre Vor- und Nachteile, abhängig von eurer Wohn- oder Lebenssituation. Das ODER-Konto bietet viel Flexibilität, während das UND-Konto mehr Sicherheit bietet. Unser Ratgeber erklärt dir die Unterschiede und hilft dir, die richtige Wahl zu treffen.

UND-Konto vs. ODER-Konto

Das UND-Konto setzt gemeinsamen Zugriff voraus

Ein klassisches UND-Konto kann nur von beiden Kontoinhabern gemeinsam genutzt werden. Das heißt, sämtliche Zahlungsanweisungen oder Aufträge müssen gemeinsam gezeichnet werden.

Sollen weitere Personen Zugriff oder eine Verfügungsvollmacht über das Konto erhalten, müssen ebenfalls die Kontoinhaber gemeinsam die Berechtigung bzw. das Einverständnis dazu zeigen. Eröffnet einer der beiden ein separates Konto oder ein Depot, wird in der Regel sein Kontomitinhaber darüber informiert.

Gut zu wissen Icon

Gut zu wissen: Alle Verfügungsberechtigten bleiben stets über sämtliche Kontoaktivitäten informiert – so kann kein Geld gegen den Willen eines Kontoinhabers abgehoben werden.

Damit sind Nutzer dieser Kontoform natürlich auf der sicheren Seite, was den Umgang mit ihren Finanzen betrifft. Andererseits ist zu bedenken, dass sich Zahlungen, Überweisungen und andere Tätigkeiten als sehr kompliziert herausstellen können, wenn immer beide dazu ihr Einverständnis geben müssen.

Wer ist die Zielgruppe für diese Kontoart?

Die passende Zielgruppe eines UND-Kontos sind demnach Zweckgemeinschaften, die nicht unbedingt ein Vertrauensverhältnis zueinander pflegen. Bevorzugt kommt diese Kontoform auch bei Erbengemeinschaften zur Verwendung.

Das ODER-Konto bietet mehr Flexibilität

Die zweite Variante eines Gemeinschaftskontos ist das sogenannte ODER-Konto. Dieses besagt, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander Zugriff auf das Guthaben erhalten.

Auch Überweisungen oder Daueraufträge bzw. Rückbuchungen und die Aufnahme von Krediten können ohne Zustimmung des zweiten Kontoinhabers verfügt werden. Das hat den Vorteil, dass eine gemeinsame Haushaltsführung mit einem Haushaltskonto, WG-Konto, Familienkonto oder Ehekonto sehr flexibel und mit geringem Zeitaufwand gehandhabt werden können.

Gerade deshalb ist das ODER-Konto auch bei Ehepaaren und Personen, die eine Lebensgemeinschaft führen, sehr beliebt. Allerdings sollten Personen, die dieses Konto in Erwägung ziehen, bedenken, dass auch eine gegenseitige Haftung bei einer eventuellen Schuldung eintreten kann.

Hinweis Icon

Hinweis: Bei Überschuldung eines Kontoinhabers kann das Finanzamt auf ein UND-Konto zugreifen – auch der andere Partner haftet dann im schlimmsten Fall mit.

Gegenüberstellung: ODER-Konto und UND-Konto im Vergleich

Kriterium

ODER-Konto

UND-Konto

1. Kontozugriff

Jeder Kontoinhaber einzeln

Nur gemeinsam

2. Flexibilität im Alltag

Hoch – z. B. für Paare oder WGs

Niedrig – eher für Erbengemeinschaften

3. Kontosperrung bei Streit

schwierig zu verhindern

einfacher, da gemeinsame Zustimmung nötig

4. Beliebtheit

Standardform bei Gemeinschaftskonten

selten, auf Anfrage

Sonderfall Erbschaft

Stirbt ein Kontoinhaber, hinterlässt das nicht nur emotional eine Lücke. Auch beim gemeinsamen Konto müssen die Dinge neu geregelt werden. Was in diesem traurigen Fall genau passiert, hängt sowohl von der Kontoart als auch von einer Reihe anderer Faktoren ab.

Hinweis Icon

Hinweis: Erbschaften sind rechtlich komplex und erfordern individuelle Klärung. Wir bieten lediglich einen allgemeinen Überblick über die üblichen Abläufe im Sterbefall.

ODER-Konto

In den meisten Fällen handelt es sich beim Partnerkonto um ein ODER-Konto. Beide Kontoinhaber können demnach frei über das Guthaben verfügen und benötigen für die meisten Transaktionen und Aktivitäten keine Erlaubnis vom jeweils anderen.

Auch nach einem Todesfall ändert sich nichts an dieser Einzelverfügung. Stirbt nun ein Inhaber, wird das ehemals gemeinsame Konto auf den überlebenden Teil überschrieben. Es wird also in ein Einzelkonto umgewandelt.

Wie das geschieht, hängt von der jeweiligen Bank ab. In aller Regel wird nach einem schriftlichen Antrag die Kontonummer beibehalten und der überlebende Partner als alleiniger Inhaber eingesetzt. Manche Banken erlauben diese einfache Variante allerdings nicht – dies liegt an der genutzten Verwaltungssoftware. Dann muss der hinterbliebene Inhaber ein neues Einzelkonto eröffnen, auf das das Guthaben des Gemeinschaftskontos übertragen wird.

Bleibt das Gemeinschaftskonto allerdings bestehen, übernehmen die Erben des Verstorbenen seine Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass alle Erben ebenfalls Zugriff auf das Guthaben erhalten und allein darüber verfügen können. Allerdings kann der überlebende Kontoinhaber trotzdem allein und ohne Zustimmung der Erben das alte Partnerkonto auflösen.

Jeder Erbe kann aber sein Einzelverfügungsrecht widerrufen. Dadurch müssen sich alle übrigen Erben und Kontoinhaber mit diesem bei jeder Kontoaktivität abstimmen. Widerruft jeder Erbe sein Einzelverfügungsrecht, wird das gemeinsame Konto faktisch zum UND-Konto umgewandelt.

UND-Konto

UND-Konten kommen nicht nur selten vor im Einsatz, sondern im Sterbefall auch komplizierter. Gibt es innerhalb der Familie Reibungspunkte, empfiehlt es sich vorsorglich ein gemeinsames UND-Konto zu eröffnen. So können spätere Probleme zwischen den Erben vermieden werden.

Was nach dem Tod eines Kontoinhabers mit dem Partnerkonto aber genau passiert, ist von Bank zu Bank etwas anders. Die Deutsche Bank etwa erlaubt den überlebenden Kontoinhabern nur eine gemeinsame Verfügung zusammen mit den Erben des Verstorbenen. Das bedeutet, dass alle Transaktionen und Änderungen (auch die Kontolöschung oder Umschreibung) nur in Absprache mit den Erben möglich sind.

Zählt das gemeinsame Geld überhaupt zur Erbmasse?

Das Wichtigste zuerst: Banken kümmern sich nicht um die korrekte Verteilung des Erbes! Gemeinschaftskonten werden also bei einem Todesfall nicht eingefroren, bis ein Testamentsvollstrecker das Erbe sauber abwickelt oder jeder Erbe seinen Erbschein vorlegt.

Vielmehr müssen der verbliebene Kontoinhaber und die Erben des Verstorbenen sich untereinander einig werden. Aus diesem Grund kann das Gemeinschaftskonto auch als Einzelkonto weitergeführt werden. Der überlebende Inhaber sowie alle weiteren Verfügungsberechtigten sind dann aber den Erben gegenüber verpflichtet, ihnen ihren Erbanteil auszuzahlen.

Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Auch wenn alle Erben gleichermaßen Zugriff auf das Gemeinschaftskonto besitzen und mit ihrem Einzelverfügungsrecht ohne Absprache mit den anderen Geld transferieren können, ist dies komplett unabhängig vom gesetzlichen oder testamentarischen Erbanteil!

Sprich: Nur, weil alle Erben gleichen Zugriff auf das Geld besitzen, bedeutet es nicht, dass auch der Erbanteil für jeden gleich ist. Welcher Anteil jedem Erben tatsächlich zusteht, muss anwaltlich oder über den Testamentsvollstrecker geklärt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Hälfte des Kontoguthabens zum Nachlass zählt. Warum? Laut Rechtsprechung wird jede Kontoeinzahlung hälftig als Schenkung an den anderen Kontoinhaber gesehen. Dadurch gehört bereits vor dem Tod die Hälfte des Guthabens dem anderen Inhaber.

Aber: Wurde eine entsprechende Kontovereinbarung zusätzlich zur Kontoeröffnung hinterlegt, kann dies wieder ganz anders aussehen. Eine Kontovereinbarung wird dann genutzt, wenn man zu Lebzeiten Schenkungssteuern vermeiden will. Dabei legt man fest, welcher prozentuale Anteil des Kontoguthabens welchem Kontoinhaber tatsächlich gehört. Demnach entspricht die Erbmasse dem definierten Anteil des Verstorbenen.

Fazit

UND-Konto oder ODER-Konto – der Unterschied liegt in der Verfügungsberechtigung. Beim ODER-Konto kann jeder Kontoinhaber eigenständig handeln, was im Alltag meist praktischer ist. Das UND-Konto hingegen erfordert immer die Zustimmung aller Beteiligten und bietet dadurch mehr Sicherheit, ist aber deutlich unflexibler. Standardmäßig richten Banken meist ein ODER-Konto ein – wer ein UND-Konto möchte, muss dies explizit beantragen.

Für Paare mit großem Vertrauen ist das ODER-Konto oft die bessere Wahl, während das UND-Konto mehr Kontrolle ermöglicht.

FAQ

Was ist der Hauptunterschied zwischen einem UND-Konto und einem ODER-Konto?

Für wen eignet sich ein UND-Konto besonders?

Welche Vorteile bietet ein ODER-Konto?

Gibt es Risiken beim ODER-Konto?

Kann ein Gemeinschaftskonto nachträglich in ein UND- oder ODER-Konto umgewandelt werden?

Wie wirkt sich die Kontenform auf die Haftung aus?

Welche Kontoform ist bei einer Erbengemeinschaft sinnvoll?

Wie beeinflusst die Kontoart den Alltag in einer Partnerschaft?

Was passiert mit dem Konto bei einer Trennung der Kontoinhaber?

Welche Alternativen gibt es zu Gemeinschaftskonten?

Kommentare Icon

UND-Konto oder ODER-Konto – was passt besser zu eurer Situation? Welche Variante nutzt ihr und warum? Deine Meinung hilft anderen bei der Entscheidung!

4.4 von 5 aus 41 Bewertungen
Ich bin Alessia – und ich weiß, wie schnell Geldthemen kompliziert werden können. Deshalb findest Du hier auf Gemeinschaftskonten24.de klare Tipps rund ums gemeinsame Konto. Damit ihr einfach, fair und stressfrei durchs Finanzleben kommt.
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2 Comments
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Hartwig Decker

Hier hat sich ein Großer Fehler eingeschlichen!

„Sonderfall ErbschaftAuch bei einer eintretenden Erbschaft gibt es Unterschiede. Während beim UND-Konto der Zugriff des Partners des Verstorbenen gewährt bleibt, sperrt die Bank bei einem ODER-Konto den Zugriff“ !?!?!?!?!???????

Das ist absolut Falsch!

Die wohl einfachste Möglichkeit zur Sicherung seiner Rechte besteht darin, dass der Mitinhaber unmittelbar nach Eintritt des Erbfalls zur Bank geht und seinen Anteil an dem Kontoguthaben abhebt. Der Erbfall ändert an der Berechtigung des überlebenden Kontoinhabers zu Verfügungen über das Konto nichts. Solange noch Guthaben auf dem Konto vorhanden sind, kann darüber auch verfügt werden.
Weiter kann der überlebende Mitkontoinhaber auch auf die Bank zugehen und aus dem bestehenden Oder-Konto ein Und-Konto machen.
In diesem Fall ist er vor unerfreulichen Überraschungen sicher, da der neu hinzugetretene Erbe nur noch gemeinsam mit dem alten Mitkontoinhaber über das Gemeinschaftskonto verfügen kann.

Alessia Pewnew

Hallo Hartwig,

und vielen Dank für deinen Hinweis!

Du hast vollkommen Recht, dass die Bank weder bei einem Oder- noch bei einem Und-Konto den Zugriff im Sterbefall sperrt. Eine solche Blockierung wird in aller Regel nur bei Einzelkonten und -depots vorgenommen, wenn deren Kontoinhaber sterben. Meist wird es dann in ein Nachlasskonto umgewandelt. Dies hat den Hintergrund, dass die Bank sich rechtlich absichern will. Hinterbliebene müssen dann neben der Sterbeurkunde auch einen Erbschein vorlegen, um an das Geld zu kommen. Alternativ kann auch der Nachlassverwalter bzw. Testamentsvollstrecker mit entsprechenden Dokumenten Zugriff auf das verbliebene Vermögen erhalten.

Gemeinschaftskonten hingegen werden einfach zu einem Einzelkonto umgewandelt, welches dann auf den noch lebenden Kontoinhaber läuft. Dies ist bei allen Banken der Standard, wenn es sich beim Partnerkonto um ein Oder-Konto handelt.

Wie es sich im Falle eines Und-Kontos verhält, konnten uns die Kreditinstitute auf Nachfrage allerdings nicht beantworten, da dieses Modell nur sehr selten genutzt bzw. angeboten wird. Wir versuchen, bei den entsprechenden Rechtsabteilungen mal genauer nachzuhaken.

Bis dahin haben wir den Artikel nach unserem jetzigen Wissensstand aktualisiert. Und werden ihn hoffentlich bald mit mehr spannenden Details erweitern.

Wir haben auch für weitere Anmerkungen oder Fragen immer ein offenes Ohr. Denn aufmerksame Kommentare wie deiner helfen uns, Fehler aufzuspüren.

Herzliche Grüße,
Dein Team von Gemeinschaftskonten24.de

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