Die gesetzliche Einlagensicherung schützt bis zu 100.000 € pro Person und Bank.
Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz auf z. B. 200.000 € bei zwei Inhabern.
Die Absicherung umfasst Guthaben auf Giro-, Tages– und Festgeldkonten sowie Sparkonten.
Einlagen über 100.000 € pro Person sind nicht gesetzlich gesichert; freiwillige Systeme können helfen.
Im Insolvenzfall zahlt die Sicherungseinrichtung innerhalb von sieben Tagen.
Wertpapiere wie Aktien oder Fonds sind als Sondervermögen nicht einlagengesichert.
Bei vorübergehend hohen Einlagen, z. B. durch Immobilienverkauf, kann der Schutz auf 500.000 € steigen.
Die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten schützt das Ersparte, sollte eine Bank insolvent gehen. Gesetzlich ist sie gut geregelt, aber viele Ehepaare und Partner fragen sich, ob sie auch gemeinsam abgesichert sind und wie hoch dieser Schutz ausfällt.
Unser Ratgeber zur Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten erklärt, wie sicher euer Geld ist und was dabei besonders wichtig ist.
Einlagensicherung: Pro Person oder pro Konto?
Allgemein gilt, dass die gesetzliche Einlagensicherung je Kunde und Bankinstitut greift und bis zu 100.000 € je Kunde – und nicht je Konto – beträgt. Nur in einigen Ausnahmefällen kann die Sicherungshöhe bei bis zu 500.000 € liegen. Diese wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EDB) ermöglicht. Das bedeutet zum einen, dass du auch dann nur von 100.000 € Einlagensicherung profitierst, wenn du mehrere Konten bei einer Bank besitzt. Dafür gilt zum anderen für jede Bank eine eigene Sicherung der Einlagen, und nicht für alle deine Konten bei verschiedenen Banken zusammen. Wollt ihr euer Gemeinschaftskonto kündigen, erlischt somit auch euer Entschädigungsanspruch für diese Bank.
Allerdings gilt die Einlagensicherung auch für jeden Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos – sowohl du als auch dein Partner habt einen eigenen Anspruch auf Entschädigung, sollte eure Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. So ist es in § 4 Absatz 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzen (kurz EAEG) festgesetzt. Die Sicherungsgrenze eures Partnerkontos wird damit verdoppelt. Bei einem WG-Konto, Familienkonto, Ehekonto oder anderem Haushaltskonto mit mehr als 2 Kontoinhabern liegt die Obergrenze entsprechend höher.
Einlagensicherung bei Verheirateten vs. Nicht-Verheirateten
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Gemeinschaftskonten bis 100.000 € je Kontoinhaber – unabhängig vom Beziehungsstatus. Verheiratete wie nicht verheiratete Paare erhalten somit gemeinsam bis zu 200.000 € Absicherung.
Unterschiede gibt es jedoch bei der steuerlichen Behandlung: Während Ehepaare einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten und hohe Schenkungsfreibeträge nutzen können, gelten für nicht verheiratete Paare strengere steuerliche Vorgaben. Besonders bei größeren Einlagen oder einseitigen Zahlungen droht hier Schenkungssteuer.
Tipp: So vermeiden nicht verheiratete Paare Steuerfallen
Wenn ein Gemeinschaftskonto nur von einer Person befüllt wird, kann dies steuerlich als Schenkung gelten. Um Probleme zu vermeiden:
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1
Kontoeinzahlungen möglichst ausgeglichen tätigen
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2
Getrennte Freistellungsaufträge einreichen
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3
Bei Unsicherheit steuerliche Beratung einholen
Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto: Der Schutz gemeinsamer Wertpapiere
Etwas ernüchternder sieht es beim Schutz von Wertpapieren aus. Grundsätzlich sind Aktien dein Eigentum bzw. das deines Partners. Im Insolvenzfall der Bank würden diese also schlicht an euch herausgegeben werden. Doch tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass die Bank selbst dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann, tritt eine einfache und europaweit geltende Anlegerentschädigung in Kraft. Diese ist aber auf 90 % des Werts der Wertpapiere beschränkt und beträgt maximal 20.000 €. Zudem greift diese Entschädigung nicht bei Schuldverschreibungen wie Anleihen, Futures oder CFDs.
Zusätzliche Absicherungen
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung können Banken zusätzliche Sicherungsnetze anbieten, etwa durch
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freiwillige Mitgliedschaften in Sicherungsfonds,
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Bürgschaften der großen Mutterkonzerne oder
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die doppelte Besicherung dank der ausländischen Mutterbank.
Ein Beispiel wäre der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, bei dem sich die Sicherungshöhe am Eigenkapital der jeweiligen Bank bemisst. In solchen Fällen liegt die Einlagensicherung bei weit über 100.000 € je Kunde und kann mehrere Milliarden Euro betragen.
Zudem ist es möglich, über weitere Schutzeinrichtungen nicht nur Sichteinlagen, sondern auch Wertpapiere und Anlegerschuldverschreibungen aus Wertpapiergeschäften zu besichern, die ansonsten im Insolvenzfall zum Totalverlust führen würden.
Ist eine Sicherung von mehr als 100.000 € pro Person möglich?
Die Schutzhöhe kann sich unter gewissen Umständen auf maximal 500.000 € pro Person erhöhen. Dieser erhöhte Schutzanspruch gilt nur für ein halbes Jahr und nicht dauerhaft. Hierfür müssen für dich aber besondere Lebensumstände gelten, etwa:
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Verkauf einer selbst genutzten Immobilie
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Für ein Vereinskonto oder Geschäftskonto gelten andere Bedingungen. Dennoch werden sie mit einigen Einschränkungen vom Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken e. V. geschützt.
Hinweis: Der erhöhte Anspruch von 500.000 € gilt pro Person. Für Paare in besonderen Lebensumständen liegt der gemeinsame Schutz bei insgesamt 1 Million €.
Einlagensicherung bei Eheleuten – ein Sonderfall?
Eheleute profitieren von vielen finanziellen Annehmlichkeiten, etwa dem höheren Sparerpauschbetrag von bis zu 1.602 € im Jahr. Bei der Einlagensicherung allerdings gibt es für Verheiratete keine gesonderten Regelungen. Die Einlagensicherung gilt bereits für jede einzelne Person. Ob die Inhaber eines Gemeinschaftskontos nun verheiratet sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. In Summe profitiert ein Paar von insgesamt 200.000 € je Bank – also 100.000 € je Bankkunde.
Die Einlagensicherung bei Partnerkonten der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken
Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind im Gegensatz zu Deutsche Bank und Co. nicht Mitglied in den gesetzlichen Einrichtungen. Sie regeln sich selbst über die Institutssicherung, eine gegenseitige Unterstützung, bei der alle Mitglieder helfend einspringen, gerät eine Bank aus dem Verbund in Schieflage. Es gibt sozusagen keine Einlagensicherung in diesem Sinne. Vielmehr wird die Bank selbst gemeinschaftlich vor einer Insolvenz bewahrt.
Praktisch: Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind deine Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto theoretisch in unbegrenzter Höhe abgesichert.
Fazit
Die Einlagensicherung gilt auch für Gemeinschaftskonten – pro Person. Das bedeutet: Sind zwei Kontoinhaber eingetragen, verdoppelt sich der Schutz auf bis zu 200.000 €, sofern die Bank der gesetzlichen Sicherung (100.000 € pro Person) unterliegt. Bei Banken mit zusätzlicher freiwilliger Sicherung kann die Absicherung deutlich höher sein. Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber offiziell geführt werden.
Die Einlagensicherung schützt Guthaben im Insolvenzfall der Bank – nicht bei Trennung oder Scheidung. Wer größere Beträge absichern will, sollte gezielt auf die Sicherungssysteme achten.
FAQ
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
In der EU sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank gesetzlich abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten gilt dieser Betrag für jeden Inhaber – also bis zu 200.000 € gesamt für ein Zweipersonenkonto.
Was passiert bei einem Guthaben über der Einlagensicherung?
Beträge über 100.000 € pro Person sind nicht gesetzlich abgesichert. Zusätzliche Sicherheitsmechanismen, wie Bankenpools oder Fonds, können hier unterstützen – das variiert je nach Bank.
Werden Einlagen je Person, je Konto oder je Bank besichert?
Die gesetzliche sowie die zusätzlichen Einlagensicherungen gelten für jeden Kunden bei einer Bank einzeln, unabhängig davon, wie viele Konten er bei dieser Bank besitzt oder wie viele Kontoinhaber sich ein Gemeinschaftskonto teilen.
Gibt es bei Gemeinschaftskonten Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Kontoinhabern?
Nein, jede Person hat einen eigenen, vollen Anspruch auf die Einlagensicherung. Es ist dabei unerheblich, ob diese verheiratet ist oder mit dem Ehepartner ein Ehekonto führt. So profitieren Beziehungspartner mit einem gemeinsamen Konto von einer Sicherung in Höhe von mindestens 200.000 €. Und für ein Gemeinschaftskonto mit drei Kontoinhabern würde eine summierte Einlagensicherung von 300.000 € gelten.
Gehört das Guthaben bei Gemeinschaftskonten jedem allein?
Ja, jeder Kontoinhaber ist rechtlich Alleinberechtigter seines Anteils. Im Fall einer Bankenpleite werden die Einlagen dem Konto anteilig zugeordnet – solange jeder Anteil unter 100.000 € liegt, ist alles geschützt.
Wie funktioniert die Einlagensicherung bei mehreren Kontoinhabern?
Jeder Inhaber hat seinen Freibetrag separat. Bei gemeinsamen Konten wird das Guthaben gleichmäßig aufgeteilt – z. B. 80.000 € pro Person bei 160.000 € Gesamtguthaben.
Gilt die Einlagensicherung auch für Kontobevollmächtigte?
Kontobevollmächtigte sind keine Kontoinhaber und besitzen damit keinen Eigentumsanspruch an dem auf dem gemeinsamen Konto befindlichen Geld. Sie können lediglich darauf zugreifen, im Insolvenzfall besitzen sie aber keinen Entschädigungsanspruch gegenüber der EDB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) – den besitzen nur die Kontoinhaber selbst.
Sind Spareinlagen und Tagesgeld auf Gemeinschaftskonten geschützt?
Ja – alle Arten von Einlagen (Giro, Tagesgeld, Sparbuch) sind bis zur Obergrenze abgesichert – solange sie demselben Institut zugeordnet werden.
Was wird durch die Einlagensicherung abgesichert?
Über die gesetzliche Einlagensicherung werden alle Sichteinlagen besichert. Dazu zählen Giro-, Tagesgeld-, Festgeld-, Zins- oder Verrechnungskonten, nicht aber Depots und die darin befindlichen Wertpapiere. Aktien unterliegen grundsätzlich keiner gesonderten Sicherung, da sie als dein Eigentum im Notfall an dich herausgegeben werden. Ist die Bank aber auch dazu nicht imstande – etwa, weil sie deine Wertpapiere verliehen hat – greift die Anlegerentschädigung in Höhe von maximal 20.000 € je Kunde. Schuldverschreibungen wie Anleihen oder Differenzkontrakte sind auch davon ausgeschlossen. Für sie müsste ein optionales Sicherungssystem greifen.
Kann die Einlagensicherung bei Partnerkonten höher sein?
In seltenen Ausnahmefällen liegt die Sicherungsgrenze bei bis zu 500.000 € je Kunde. Das ist aber nur bei bestimmten Lebensumständen der Fall und gilt nur für sechs Monate. Zu solchen besonderen Umständen zählen etwa Scheidung, Renteneintritt, Kündigung oder der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie. Gemeinschaftskonten profitieren aber nicht generell von einer höheren Sicherungssumme.
Bleibt die doppelte Einlagensicherung bei Ehekonten auch nach einem Sterbefall bestehen?
Verstirbt ein Ehegatte, erlischt damit auch sein persönlicher Einlagenschutz von 100.000 €. Für den Hinterbliebenen gilt dann aber ein halbes Jahr lang ein erhöhter Schutz von bis zu 500.000 €, weil in diesem traurigen Fall der Tod als besonderes Lebensereignis vorliegt. Nach diesen sechs Monaten erlischt dieser hohe Einlagenschutz aber wieder und beträgt für den Hinterbliebenen standardmäßig 100.000 €.
Die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto sorgt oft für Verwirrung. Weißt du, wie es genau funktioniert oder hattest du schon mal damit zu tun? Teile dein Wissen mit der Community!
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Ich bin Alessia – und ich weiß, wie schnell Geldthemen kompliziert werden können. Deshalb findest Du hier auf Gemeinschaftskonten24.de klare Tipps rund ums gemeinsame Konto. Damit ihr einfach, fair und stressfrei durchs Finanzleben kommt.