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Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten: So hoch ist die Sicherung gemeinsamer Einlagen

Alessia Pewnew
Zuletzt aktualisiert am 1. Februar 2025
Lesezeit Icon 6 min
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Einlagensicherung schützt bis zu 100.000 € pro Person und Bank.

  • Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz auf z. B. 200.000 € bei zwei Inhabern.

  • Die Absicherung umfasst Guthaben auf Giro-, Tages– und Festgeldkonten sowie Sparkonten.

  • Einlagen über 100.000 € pro Person sind nicht gesetzlich gesichert; freiwillige Systeme können helfen.

  • Im Insolvenzfall zahlt die Sicherungseinrichtung innerhalb von sieben Tagen.

  • Wertpapiere wie Aktien oder Fonds sind als Sondervermögen nicht einlagengesichert.

  • Bei vorübergehend hohen Einlagen, z. B. durch Immobilienverkauf, kann der Schutz auf 500.000 € steigen.

Die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten schützt das Ersparte, sollte eine Bank insolvent gehen. Gesetzlich ist sie gut geregelt, aber viele Ehepaare und Partner fragen sich, ob sie auch gemeinsam abgesichert sind und wie hoch dieser Schutz ausfällt.

Unser Ratgeber zur Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten erklärt, wie sicher euer Geld ist und was dabei besonders wichtig ist.

Einlagensicherung: Pro Person oder pro Konto?

Allgemein gilt, dass die gesetzliche Einlagensicherung je Kunde und Bankinstitut greift und bis zu 100.000 € je Kunde – und nicht je Konto – beträgt. Nur in einigen Ausnahmefällen kann die Sicherungshöhe bei bis zu 500.000 € liegen. Diese wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EDB) ermöglicht. Das bedeutet zum einen, dass du auch dann nur von 100.000 € Einlagensicherung profitierst, wenn du mehrere Konten bei einer Bank besitzt. Dafür gilt zum anderen für jede Bank eine eigene Sicherung der Einlagen, und nicht für alle deine Konten bei verschiedenen Banken zusammen. Wollt ihr euer Gemeinschaftskonto kündigen, erlischt somit auch euer Entschädigungsanspruch für diese Bank.

Allerdings gilt die Einlagensicherung auch für jeden Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos – sowohl du als auch dein Partner habt einen eigenen Anspruch auf Entschädigung, sollte eure Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. So ist es in § 4 Absatz 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzen (kurz EAEG) festgesetzt. Die Sicherungsgrenze eures Partnerkontos wird damit verdoppelt. Bei einem WG-Konto, Familienkonto, Ehekonto oder anderem Haushaltskonto mit mehr als 2 Kontoinhabern liegt die Obergrenze entsprechend höher.

Einlagensicherung bei Verheirateten vs. Nicht-Verheirateten

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Gemeinschaftskonten bis 100.000 € je Kontoinhaber – unabhängig vom Beziehungsstatus. Verheiratete wie nicht verheiratete Paare erhalten somit gemeinsam bis zu 200.000 € Absicherung.

Unterschiede gibt es jedoch bei der steuerlichen Behandlung: Während Ehepaare einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten und hohe Schenkungsfreibeträge nutzen können, gelten für nicht verheiratete Paare strengere steuerliche Vorgaben. Besonders bei größeren Einlagen oder einseitigen Zahlungen droht hier Schenkungssteuer.

Merkmal

Verheiratet

Nicht verheiratet

Einlagensicherung

100.000 € pro Person

100.000 € pro Person

Gesamtabsicherung (2 Pers.)

200.000 €

200.000 €

Freistellungsauftrag

Gemeinsam möglich

Nur getrennt möglich

Schenkungsfreibetrag

500.000 €

20.000 €

Steuerliche Aufteilung

Ehegattenregelung möglich

Individuelle Zurechnung

Tipp: So vermeiden nicht verheiratete Paare Steuerfallen

Wenn ein Gemeinschaftskonto nur von einer Person befüllt wird, kann dies steuerlich als Schenkung gelten. Um Probleme zu vermeiden:

  • 1

    Kontoeinzahlungen möglichst ausgeglichen tätigen

  • 2

    Getrennte Freistellungsaufträge einreichen

  • 3

    Bei Unsicherheit steuerliche Beratung einholen

Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto: Der Schutz gemeinsamer Wertpapiere

Etwas ernüchternder sieht es beim Schutz von Wertpapieren aus. Grundsätzlich sind Aktien dein Eigentum bzw. das deines Partners. Im Insolvenzfall der Bank würden diese also schlicht an euch herausgegeben werden. Doch tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass die Bank selbst dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann, tritt eine einfache und europaweit geltende Anlegerentschädigung in Kraft. Diese ist aber auf 90 % des Werts der Wertpapiere beschränkt und beträgt maximal 20.000 €. Zudem greift diese Entschädigung nicht bei Schuldverschreibungen wie Anleihen, Futures oder CFDs.

Zusätzliche Absicherungen

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung können Banken zusätzliche Sicherungsnetze anbieten, etwa durch

  • freiwillige Mitgliedschaften in Sicherungsfonds,

  • Bürgschaften der großen Mutterkonzerne oder

  • die doppelte Besicherung dank der ausländischen Mutterbank.

Ein Beispiel wäre der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, bei dem sich die Sicherungshöhe am Eigenkapital der jeweiligen Bank bemisst. In solchen Fällen liegt die Einlagensicherung bei weit über 100.000 € je Kunde und kann mehrere Milliarden Euro betragen.

Zudem ist es möglich, über weitere Schutzeinrichtungen nicht nur Sichteinlagen, sondern auch Wertpapiere und Anlegerschuldverschreibungen aus Wertpapiergeschäften zu besichern, die ansonsten im Insolvenzfall zum Totalverlust führen würden.

Ist eine Sicherung von mehr als 100.000 € pro Person möglich?

Die Schutzhöhe kann sich unter gewissen Umständen auf maximal 500.000 € pro Person erhöhen. Dieser erhöhte Schutzanspruch gilt nur für ein halbes Jahr und nicht dauerhaft. Hierfür müssen für dich aber besondere Lebensumstände gelten, etwa:

  • Scheidung

  • Kündigung des Jobs

  • Renteneintritt

  • Verkauf einer selbst genutzten Immobilie

  • Invalidität

Für ein Vereinskonto oder Geschäftskonto gelten andere Bedingungen. Dennoch werden sie mit einigen Einschränkungen vom Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken e. V. geschützt.

Hinweis Icon

Hinweis: Der erhöhte Anspruch von 500.000 € gilt pro Person. Für Paare in besonderen Lebensumständen liegt der gemeinsame Schutz bei insgesamt 1 Million €.

Einlagensicherung bei Eheleuten – ein Sonderfall?

Eheleute profitieren von vielen finanziellen Annehmlichkeiten, etwa dem höheren Sparerpauschbetrag von bis zu 1.602 € im Jahr. Bei der Einlagensicherung allerdings gibt es für Verheiratete keine gesonderten Regelungen. Die Einlagensicherung gilt bereits für jede einzelne Person. Ob die Inhaber eines Gemeinschaftskontos nun verheiratet sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. In Summe profitiert ein Paar von insgesamt 200.000 € je Bank – also 100.000 € je Bankkunde.

Die Einlagensicherung bei Partnerkonten der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind im Gegensatz zu Deutsche Bank und Co. nicht Mitglied in den gesetzlichen Einrichtungen. Sie regeln sich selbst über die Institutssicherung, eine gegenseitige Unterstützung, bei der alle Mitglieder helfend einspringen, gerät eine Bank aus dem Verbund in Schieflage. Es gibt sozusagen keine Einlagensicherung in diesem Sinne. Vielmehr wird die Bank selbst gemeinschaftlich vor einer Insolvenz bewahrt.

Tipp Icon

Praktisch: Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind deine Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto theoretisch in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Fazit

Die Einlagensicherung gilt auch für Gemeinschaftskonten – pro Person. Das bedeutet: Sind zwei Kontoinhaber eingetragen, verdoppelt sich der Schutz auf bis zu 200.000 €, sofern die Bank der gesetzlichen Sicherung (100.000 € pro Person) unterliegt. Bei Banken mit zusätzlicher freiwilliger Sicherung kann die Absicherung deutlich höher sein. Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber offiziell geführt werden.

Die Einlagensicherung schützt Guthaben im Insolvenzfall der Bank – nicht bei Trennung oder Scheidung. Wer größere Beträge absichern will, sollte gezielt auf die Sicherungssysteme achten.

FAQ

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?

Was passiert bei einem Guthaben über der Einlagensicherung?

Werden Einlagen je Person, je Konto oder je Bank besichert?

Gibt es bei Gemeinschaftskonten Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Kontoinhabern?

Gehört das Guthaben bei Gemeinschaftskonten jedem allein?

Wie funktioniert die Einlagensicherung bei mehreren Kontoinhabern?

Gilt die Einlagensicherung auch für Kontobevollmächtigte?

Sind Spareinlagen und Tagesgeld auf Gemeinschaftskonten geschützt?

Was wird durch die Einlagensicherung abgesichert?

Kann die Einlagensicherung bei Partnerkonten höher sein?

Bleibt die doppelte Einlagensicherung bei Ehekonten auch nach einem Sterbefall bestehen?

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Die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto sorgt oft für Verwirrung. Weißt du, wie es genau funktioniert oder hattest du schon mal damit zu tun? Teile dein Wissen mit der Community!

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Ich bin Alessia – und ich weiß, wie schnell Geldthemen kompliziert werden können. Deshalb findest Du hier auf Gemeinschaftskonten24.de klare Tipps rund ums gemeinsame Konto. Damit ihr einfach, fair und stressfrei durchs Finanzleben kommt.
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