Ein Familienkonto ist ein Gemeinschaftskonto, das von mindestens zwei Kontoinhabern geführt wird.
Es hilft, gemeinsame Haushaltskosten und Ausgaben einfach zu regeln.
In der Regel sind zwei Kontoinhaber vorgesehen; weitere Familienmitglieder können per Vollmacht Zugriff erhalten.
Sowohl Direktbanken als auch Filialbanken bieten geeignete Kontomodelle für Familien an.
Einige Banken bieten kostenlose Kontoführung an, oft unter bestimmten Bedingungen wie Mindestgeldeingang.
Mindestgeldeingänge können durch Gehalt, Kindergeld oder andere regelmäßige Zahlungen erfüllt werden.
Ein Familienkonto ist für Paare, Partner und Patchwork-Familien eine praktische Lösung, um Ausgaben gemeinsam zu verwalten – sei es als zentrales Haushaltskonto oder für tägliche Zahlungen. Damit alles reibungslos läuft, sind klare Absprachen wichtig.
Unser Beitrag erklärt, worauf du beim Familienkonto achten solltest und welche Angebote sich besonders gut eignen.
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Schenkungssteuer:
Bei einem gemeinsamen Konto können einseitige Einzahlungen – etwa durch regelmäßige Überweisungen oder größere Beträge – bei unverheirateten Paaren als Schenkung gewertet werden. Wird der Freibetrag von 20.000 € in zehn Jahren überschritten, kann Schenkungssteuer anfallen.
Verheiratete Paare sind steuerlich besser gestellt: Für sie gilt ein Freibetrag von 500.000 €, sodass gemeinsame Einzahlungen in der Regel kein Problem darstellen. Mehr dazu im Abschnitt „Achtung: Schenkungssteuer bei gemeinschaftlichen Konten“.
Familienkonto Vergleich: 12 Konten für die Familie im Überblick (06/2025)
Wir haben Girokonten speziell auf Familienfreundlichkeit geprüft – etwa bei Gebühren, Karten und gemeinsamer Nutzung. Die besten Konten zeigen wir hier.
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Bestes Familienkonto 2025: Unsere Empfehlungen
DKB Gemeinschaftskonto
Das DKB Gemeinschaftskonto ist ein kostenloses Online-Girokonto für zwei Personen. Es funktioniert als ODER-Konto – beide können unabhängig verfügen.
Ab 700 € Geldeingang oder unter 28 Jahren ist die Kontoführung kostenlos. Jeder erhält eine kostenlose Visa-Debitkarte. Mit Aktivstatus sind weltweit kostenlose Zahlungen und Abhebungen möglich.
Vorteile auf einen Blick:
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Kostenlos ab 700 € Geldeingang oder unter 28
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Zwei kostenlose Visa-Debitkarten (inkl. Apple/Google Pay)
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Weltweit kostenlos abheben und zahlen (mit Aktivstatus)
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ODER-Konto: beide Kontoinhaber voll verfügungsberechtigt
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Online-Kontoeröffnung per Video-Ident
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Dispozins ab 8,68 % p. a.
comdirect Gemeinschaftskonto
Das comdirect Gemeinschaftskonto ist eine moderne Lösung für Paare oder Familien, die ihre Finanzen gemeinsam verwalten möchten. Es lässt sich einfach online eröffnen, bietet volle Flexibilität und ist bei aktiver Nutzung oder für alle unter 28 Jahren dauerhaft kostenlos. Praktisch sind die mobilen Zahlungsmöglichkeiten, weltweite Bargeldverfügbarkeit und der integrierte Kontowechselservice.
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6 Monate kostenlos, danach gratis bei mind. 700 € Geldeingang, 3 Mobile-Pay-Zahlungen oder 1 Trade pro Monat – oder unter 28 Jahren
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Zwei kostenlose Visa-Debitkarten (Apple & Google Pay möglich)
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Girocard optional für 1 €/Monat erhältlich
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Bis zu 3 kostenlose Bargeldabhebungen pro Monat weltweit
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Drei kostenlose Bareinzahlungen pro Jahr in Commerzbank-Filialen
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Online-Kontoeröffnung mit Kontowechselservice
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Dispozins: ca. 9,15 % p. a.
ING Gemeinschaftskonto
Das ING Gemeinschaftskonto ist ideal für Paare oder Familien, die ihre Finanzen bequem online verwalten möchten.
Es ist kostenlos, wenn monatlich mindestens 1.000 € eingehen oder mindestens ein Inhaber unter 28 Jahre alt ist – andernfalls fallen 4,90 € Kontoführungsgebühren an. Jeder Kontoinhaber erhält eine kostenlose Visa‑Debitkarte, optionale Girocards gibt es für 1,49 € pro Monat.
Bargeld könnt ihr in Deutschland und der Eurozone gebührenfrei abheben (ab 50 € Mindestabhebung), zudem gibt es ein kostenloses Extra-Tagesgeldkonto und einen einfachen digitalen Kontowechselservice.
Vorteile auf einen Blick:
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Kostenlos ab 1.000 €/Monat Geldeingang oder für unter-28-Jährige, sonst 4,90 € Gebühr
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Zwei Visa-Debitkarten inklusive
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Optionale Girocard für je 1,49 €/Monat
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Kostenlose Bargeldabhebungen in Deutschland und Euro-Zone (ab 50 € Abhebung)
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Inklusive kostenloses Extra-Tagesgeldkonto mit 2,50 % Zinsen für vier Monate
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Digitaler Kontowechselservice für entspanntes Wechseln
Commerzbank Gemeinschaftskonto
Das Commerzbank Gemeinschaftskonto eignet sich für Paare oder Familien, die Wert auf persönlichen Service und Filialzugang legen. Es ist nicht mehr kostenlos – die Kontoführung kostet 4,90 € pro Monat. Dafür profitieren Nutzer von Bargeldverfügbarkeit an allen Cash-Group-Automaten, Apple/Google Pay und optionalen Karten.
Wer mehr möchte, kann das Konto auf den Klassik (9,90 €) oder Premium-Tarif (12,90 €) upgraden – mit erweiterten Leistungen und zusätzlichen Kartenoptionen.
Vorteile auf einen Blick:
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50 € Startguthaben bei Online-Eröffnung
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4,90 € monatliche Kontoführungsgebühr
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Kostenlose virtuelle Debitkarte für bis zu zwei Verfügungsberechtigte
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Eine Girocard (Debitkarte) inklusive – Apple Pay & Google Pay nutzbar
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Kostenlose Bargeldabhebungen an Cash Group-Automaten und bei Handelspartnern
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Optional: Mastercard Debit für 3,50 €/Monat
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Kostenloser Kontowechselservice
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Dispozins ca. 10,90 % p. a.
Was ist ein Familienkonto?
Ein Familienkonto ist ein gemeinsames Girokonto, über das Paare oder Familien ihre Ausgaben zentral verwalten. Miete, Einkäufe oder Vereinsbeiträge laufen gebündelt über ein Konto, was Transparenz schafft und Streit vermeidet. Meist gibt es zwei Kontoinhaber, weitere Familienmitglieder können per Vollmacht eingebunden werden.
Wann ist ein Familienkonto sinnvoll?
Ein Familienkonto lohnt sich vor allem dann, wenn regelmäßig gemeinsame Ausgaben anfallen – etwa bei Paaren, Familien oder WGs mit klarer Kostenaufteilung. Es ist ideal, wenn:
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Miete, Strom, Einkäufe oder Kinderkosten gemeinsam getragen werden
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Vertrauen zwischen den Kontoinhabern besteht
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beide regelmäßig und planbar zum Haushalt beitragen
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der Wunsch nach klarer Trennung von privaten und gemeinsamen Ausgaben besteht
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gemeinsam Rücklagen oder größere Anschaffungen geplant werden
Achtung: Weniger geeignet ist ein Familienkonto, wenn unklare finanzielle Verhältnisse, stark unterschiedliche Einkommen oder mangelndes Vertrauen vorliegen. In solchen Fällen sind Einzelkonten mit gegenseitiger Absprache oft die bessere Lösung.
Welche Vorteile und Risiken hat ein Familienkonto?
Ein Familienkonto kann den Alltag deutlich erleichtern – vor allem, wenn mehrere Personen regelmäßig gemeinsame Ausgaben haben.
Vorteile:
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Gemeinsame Übersicht: Alle Haushaltsausgaben laufen zentral über ein Konto – das schafft Transparenz.
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Effiziente Verwaltung: Miete, Versicherungen, Einkäufe oder Kinderkosten werden einfacher koordiniert.
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Faire Aufteilung: Durch feste Einzahlungsbeträge trägt jeder seinen Anteil – z. B. anteilig zum Einkommen.
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Automatisierung möglich: Daueraufträge, Unterkonten und Budgettools erleichtern die Organisation.
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Haftung für den Partner: Beide haften gesamtschuldnerisch – z. B. bei Überziehung oder offenen Forderungen.
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Schenkungssteuer bei Unverheirateten: Einseitige Einzahlungen können steuerlich problematisch sein.
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Trennungsfall: Ohne klare Absprachen drohen Streitigkeiten über Guthaben, Zugriff oder Vollmachten.
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Verlust der Kontrolle: Bei unklaren Nutzungsregeln kann ein Partner mehr abheben oder Schulden verursachen.
Wichtig: Ein Familienkonto ist praktisch, wenn Vertrauen, klare Regeln und eine gewisse Planungssicherheit gegeben sind. In Kombination mit Einzelkonten lassen sich viele Risiken vermeiden.
Wie sicher ist ein Familienkonto?
Ein Familienkonto ist technisch genauso sicher wie ein reguläres Einzelkonto – dank moderner Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung und PIN-Schutz. Die größere Herausforderung liegt weniger in der IT-Sicherheit, sondern in der gemeinsamen Nutzung: Beide Kontoinhaber haben vollen Zugriff und haften gemeinsam für alle Buchungen, einschließlich Dispo oder Rücklastschriften.
Bei Vertrauensproblemen oder einer Trennung kann das schnell zum Risiko werden. Deshalb sind klare Absprachen, Transparenz über Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls festgelegte Nutzungslimits entscheidend für eine sichere Kontoführung im Alltag.
Checkliste: Das passende Familienkonto finden
Mit dieser Checkliste lässt sich Schritt für Schritt das richtige Familienkonto auswählen – passend zu den eigenen Anforderungen und dem gemeinsamen Finanzalltag.
Gebühren prüfen: Kontoführungsgebühren und Bedingungen für kostenlose Nutzung vergleichen.
Kartenumfang beachten: Anzahl und Kosten für Debit- oder Girokarten prüfen, Partnerkarte inklusive?
Bargeldversorgung klären: Kostenlos Geld abheben – deutschlandweit und international?
Online- und Mobile-Banking: Benutzerfreundliche App, Apple/Google Pay und Banking-Funktionen checken.
Verfügungsrechte festlegen: Gleichberechtigter Zugriff beider Kontoinhaber, ggf. Vollmachten möglich?
Dispozinsen vergleichen: Höhe des Dispozinses und Konditionen für Überziehungen beachten.
Servicebedarf ermitteln: Reicht ein Online-Konto oder ist Filialzugang wichtig?
Prämien & Boni prüfen: Startguthaben oder Aktionsangebote bei Kontoeröffnung nutzen.
Zusatzfunktionen einbeziehen: Sparziele, Unterkonten oder Familienfunktionen vorhanden?
Kontoart und Erweiterbarkeit: ODER-Konto vs. UND-Konto, Upgrade-Möglichkeiten zu Premium-Tarifen prüfen.
Kostenloses Familienkonto: Wo gibt es das?
Ein Familienkonto kann auch heute noch kostenlos sein – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei der DKB ist das Gemeinschaftskonto für alle unter 28 Jahren bedingungslos kostenlos. Alle anderen zahlen keine Kontoführungsgebühr, wenn monatlich mindestens 700 € Geldeingang erfolgt – andernfalls kostet es 4,50 € im Monat.
Auch bei der comdirect ist das Konto in den ersten 6 Monaten kostenlos. Danach bleibt es gebührenfrei, wenn mindestens 700 € Geldeingang, 3 Zahlungen mit Apple/Google Pay oder ein Trade bzw. Sparplan pro Monat erfolgt – sonst fallen 4,90 € an.
Wer die Bedingungen erfüllt, kann also ein vollwertiges Familienkonto führen – ganz ohne Kontoführungsgebühren. Ein Vergleich lohnt sich.
Welche Kosten können bei einem Familienkonto entstehen?
Eine kostenlose Kontoführung bedeutet nicht, dass alles im gemeinsamen Partnerkonto inkludiert ist. Mit diesen Kosten muss gerechnet werden:
6 wichtige Kostenfaktoren im Überblick
1. Kontoführungsgebühren
Viele Banken verlangen monatliche Gebühren. Diese lassen sich häufig vermeiden, wenn ein regelmäßiger Mindestgeldeingang nachgewiesen wird – meist liegt dieser bei 500 bis 1.000 €.
2. Karten
Jeder Kontoinhaber erhält meistens eine eigene Debitkarte. Für zusätzliche Karten – etwa für bevollmächtigte Familienmitglieder – können Gebühren anfallen. Kreditkarten kosten oft extra und sind nicht immer inklusive.
3. Bargeldbezug
Kostenlose Bargeldabhebungen sind nicht bei allen Banken selbstverständlich. Manche bieten sie nur im Inland oder mit Bedingungen an – besonders im Ausland können zusätzliche Gebühren entstehen.
4. Bareinzahlungen
Während Abhebungen oft kostenlos sind, kosten Bareinzahlungen bei Direktbanken häufig extra – meist ab der vierten Einzahlung pro Jahr oder bei bestimmten Automatennetzen. Besonders relevant bei Haushalten mit Bargeldverkehr.
5. Dispokredit
Die Zinssätze für den Dispokredit unterscheiden sich stark. Wer regelmäßig ins Minus rutscht, sollte auf einen möglichst niedrigen Dispozins achten, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden.
6. Weitere Kosten
Zusatzkosten entstehen oft durch Leistungen wie Papierauszüge, Ersatzkarten oder TAN-Generatoren. Solche Gebühren sind nicht immer sofort ersichtlich und sollten im Preis-Leistungsverzeichnis geprüft werden.
Wie nutzt man ein Familienkonto richtig?
💡 Anmerkung vorab:
Wir empfehlen, das Familienkonto ergänzend zu den bestehenden Einzelkonten zu führen – also nicht als alleiniges Konto. So behält jeder seine finanzielle Unabhängigkeit, während gemeinsame Ausgaben wie Miete, Einkäufe oder Versicherungen zentral verwaltet werden.
Ein Familienkonto funktioniert am besten mit klaren Regeln und transparenter Nutzung. Diese Tipps helfen dabei:
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1
Feste Einzahlungsbeträge vereinbaren: Beide Partner zahlen monatlich einen vereinbarten Betrag ein – anteilig zum Einkommen sorgt für Fairness.
-
2
Einzahlungen dokumentieren: Besonders bei unverheirateten Paaren wichtig: Größere oder unregelmäßige Einzahlungen sollten festgehalten werden, um Probleme mit der Schenkungssteuer zu vermeiden.
-
3
Nur gemeinsame Ausgaben darüber abwickeln: Haushaltskosten, Kinderkosten oder Versicherungen – persönliche Ausgaben bleiben auf den Einzelkonten.
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4
Haushaltsbuch oder App nutzen: Viele Banken bieten Auswertungstools für Budget, Kategorien und Rücklagen – das schafft Überblick.
-
5
Sparziele & Unterkonten einrichten: Für Urlaube, Notfälle oder größere Anschaffungen: Virtuelle Töpfe erleichtern gemeinsames Sparen.
-
6
Zugriffsrechte regeln: Bei Bedarf Vollmachten oder Karten für Familienmitglieder (z. B. erwachsene Kinder) einrichten – mit klaren Grenzen.
Achtung: Ein gut organisiertes Familienkonto mit klaren Absprachen und dokumentierten Einzahlungen schützt nicht nur vor Streit – sondern auch vor Ärger mit dem Finanzamt.
Wie viele Personen können ein Familien-Girokonto führen?
Ein klassisches Familien-Girokonto wird in der Regel von zwei gleichberechtigten Kontoinhabern geführt – meist Paaren oder Elternteilen. Mehr als zwei Inhaber sind bei den meisten Banken nicht vorgesehen.
Wer dennoch mehrere Personen beteiligen möchte, kann Vollmachten für weitere Familienmitglieder (z. B. Kinder oder Großeltern) einrichten. Diese dürfen dann auf das Ehekonto zugreifen, sind aber rechtlich keine Mitinhaber.
Welche Karten sollten zu einem Familienkonto beantragt werden?
Für ein gut nutzbares Familienkonto sollten beide Kontoinhaber jeweils eine Debitkarte erhalten – idealerweise kostenlos. Damit kann jede Person unabhängig auf das gemeinsame Guthaben zugreifen.
Optional sinnvoll:
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Girocard – für Einzahlungen oder Bargeldabhebungen in Deutschland (z. B. bei Filialbanken)
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Kreditkarte oder Prepaid-Karte – für Onlinekäufe, Reisen oder als Ausweichkarte
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Zusatzkarten für Bevollmächtigte oder Kinder – je nach Bank meist gegen Gebühr erhältlich
Tipp: Achte auf mögliche Zusatzkosten für Partnerkarten und prüfe, ob Apple Pay/Google Pay unterstützt wird.
Die Direktbank als Hausbank nutzen – ist das empfehlenswert?
Ja, für viele Familien kann eine Direktbank als Hausbank eine sinnvolle Wahl sein. Sie bietet oft kostenlose Kontoführung, moderne Online-Banking-Apps, sowie günstige Karten- und Dispokonditionen.
Allerdings fehlt der persönliche Ansprechpartner vor Ort. Wer also Wert auf Filialbesuche oder Beratungsgespräche legt, ist bei einer klassischen Filialbank besser aufgehoben.
Für digitalaffine Haushalte mit klaren Finanzstrukturen sind Direktbanken jedoch eine preiswerte und komfortable Lösung.
Konto für die Familie – UND- oder ODER-Konto?
Ein ODER-Konto erlaubt beiden Kontoinhabern, unabhängig voneinander über das Guthaben zu verfügen – ideal für den Alltag, da Überweisungen und Abhebungen ohne Rücksprache möglich sind.
Ein UND-Konto verlangt bei jeder Verfügung die Zustimmung beider – das bietet mehr Kontrolle, ist aber im Alltag oft unpraktisch.
Für Familien und Paare mit gegenseitigem Vertrauen ist das ODER-Konto meist die bessere Wahl. Wichtig: Ein UND-Konto wird nicht von allen Banken angeboten und muss in der Regel gezielt angefragt werden.
Familienkonto eröffnen: So geht’s
Wer kann ein Familienkonto eröffnen?
Ein Familienkonto kann grundsätzlich von zwei volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland eröffnet werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet, verpartnert oder in einer Lebensgemeinschaft sind. Voraussetzung ist, dass beide Kontoinhaber der Kontoeröffnung zustimmen und sich legitimieren.
Die meisten Banken erlauben maximal zwei gleichberechtigte Kontoinhaber. Weitere Familienmitglieder (z. B. Kinder) können per Vollmacht Zugriff erhalten, gelten aber nicht als offizielle Miteigentümer.
So läuft die Kontoeröffnung für ein Familien-Girokonto ab
Ein Familienkonto lässt sich bei vielen Banken schnell und unkompliziert eröffnen – meist komplett online. Beide Kontoinhaber müssen zustimmen und sich legitimieren. So funktioniert’s im Detail:
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1
Passendes Kontomodell wählen: Die Konditionen vergleichen und ein gemeinschaftliches Konto auswählen, das zu den Bedürfnissen passt.
-
2
Online-Antrag ausfüllen: Beide Kontoinhaber geben ihre persönlichen Daten ein und senden den Antrag ab.
-
3
Legitimation durchführen: Die Identitätsprüfung erfolgt entweder per VideoIdent (via App/Webcam) oder mit dem Ausweis in der Postfiliale (PostIdent).
-
4
IBAN und Zugangsdaten erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung wird das Konto eröffnet und ist sofort einsatzbereit.
-
5
Bankkarten und Unterlagen per Post: Karten, PINs und weitere Infos folgen wenige Tage später per Post.
Tipp: Die meisten Banken bieten einen digitalen Kontowechselservice an. Damit lassen sich Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungspartner einfach vom alten Konto übernehmen.
Benötigte Unterlagen zur Kontoeröffnung
Für die Eröffnung eines Familienkontos werden von beiden Kontoinhabern folgende Unterlagen benötigt:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung (VideoIdent oder PostIdent)
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Wohnsitznachweis, falls die Adresse nicht im Ausweisdokument enthalten ist
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Gehaltsnachweis oder Einkommensnachweis (je nach Bank, z. B. für Dispokredit oder bei Konten mit Mindestgeldeingang)
-
Steuer-Identifikationsnummer (TIN) von beiden Personen
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Ggf. Nachweise zur Kontonutzung, z. B. bei Selbstständigen oder bei geschäftlicher Mitnutzung
Tipp: Einige Direktbanken ermöglichen es, alle Unterlagen digital hochzuladen – das spart Zeit und erleichtert die Kontoeröffnung deutlich.
SCHUFA-Prüfung bei Familienkonten
Bei der Eröffnung eines Familienkontos prüfen Banken in der Regel die Bonität beider Kontoinhaber per SCHUFA-Abfrage – vor allem bei Dispo oder Kreditkarte.
Ein negativer Eintrag kann zur Ablehnung oder zu einem Guthabenkonto führen. Die Prüfung erfolgt nur mit Zustimmung beider Antragsteller.
Welche Regeln vor dem Familienkonto klären?
Ein gemeinsames Konto erfordert Vertrauen – denn beide haften gleichermaßen. Wer unterschiedliche Ausgabengewohnheiten hat, sollte über getrennte Konten nachdenken. Klare Regeln helfen, Konflikte zu vermeiden. Folgende Punkte sollten vorab besprochen und idealerweise schriftlich festgehalten werden:
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Wer darf wie viel ohne Zustimmung abheben?
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Welche Ausgaben laufen über das Familienkonto?
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Soll es ein Limit für Dispo oder Kreditkarte geben?
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Erhalten Dritte (z. B. erwachsene Kinder) eine Vollmacht?
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Haben Jugendliche Zugriff – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
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Welche steuerlichen Regeln gelten (besonders bei unverheirateten Paaren)?
Achtung: Schenkungssteuer bei gemeinschaftlichen Konten
⚠️ Führen unverheiratete Paare ein gemeinsames Konto, können hohe Einzahlungen oder Überweisungen zwischen den Partnern vom Finanzamt als Schenkung gewertet werden. Der Freibetrag liegt hier bei nur 20.000 € in zehn Jahren – wird dieser überschritten, kann Schenkungssteuer fällig werden. Verheiratete Paare profitieren dagegen von einem Freibetrag von 500.000 €.
Tipp: Bei ungleichen Einlagen oder regelmäßigen Überträgen sollte dokumentiert werden, wem welcher Anteil am Guthaben zusteht.
Steuerliche Aspekte beim Familienkonto
Wird ein Familienkonto gemeinsam geführt, gelten alle Geldeingänge formal als gemeinsames Vermögen. Bei unverheirateten Paaren kann das zu Problemen führen – etwa bei größeren Überweisungen von einem Partner zum anderen. Solche Zahlungen können als Schenkung gewertet werden und unterliegen gegebenenfalls der Schenkungssteuer.
Verheiratete Paare profitieren von deutlich höheren Freibeträgen. Trotzdem sollte dokumentiert werden, wem welche Einlagen gehören, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden – insbesondere bei Trennung, Erbschaft oder Schenkung.
Eine klare Übersicht hilft, steuerliche Risiken bei gemeinsamen Konten frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die folgenden Punkte zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Kontoinhabern:
Schenkungssteuer-Freibetrag
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500.000 € pro Partner (innerhalb 10 Jahren)
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Üblicherweise keine Schenkungsprüfung nötig
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Optional, aber hilfreich bei großen Beträgen
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Unproblematisch
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Günstige Kellerungsgrenze – Ehe sinnvoll bei großen Vermögen
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Schenkungssteuer-Freibetrag
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Nur 20.000 € für beide zusammen
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Können als Schenkung gewertet werden
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Sehr empfehlenswert, um steuerliche Probleme zu vermeiden
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Klare Nachweise zur Verteilung bei Zahlungen wichtig
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Bei größeren Einlagen Beratung sinnvoll, ggf. getrennte Konten
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Schenkungssteuer-Freibetrag
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Wie kann Schenkungssteuer vermieden werden?
Um steuerliche Risiken bei einem gemeinsamen Familienkonto zu minimieren – insbesondere bei unverheirateten Paaren – helfen klare Regeln und transparente Dokumentation. Hier die wichtigsten Tipps:
5 Tipps gegen Schenkungssteuer beim Familienkonto
1. Einlagen dokumentieren
Notieren, wer wie viel auf das Konto eingezahlt hat – z. B. mit Kontoauszügen oder einem internen Vermerk. So lässt sich im Fall einer Prüfung belegen, dass keine Schenkung vorliegt.
2. Getrennte Einzelkonten zusätzlich nutzen
Für private Ausgaben oder Vermögensaufbau getrennte Konten führen und nur gemeinsam genutzte Kosten über das Familienkonto abwickeln.
3. Ungleiche Beiträge ausgleichen
Wer regelmäßig mehr einzahlt, kann sich das z. B. vertraglich als Darlehen bestätigen lassen. Das schützt vor der steuerlichen Einstufung als Schenkung.
4. Steuerlichen Rat einholen
Bei hohen Summen oder langfristiger gemeinsamer Vermögensbildung lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater – gerade bei Unverheirateten.
5. Kontoform überdenken
Alternativ zum klassischen Gemeinschaftskonto kann ein Einzelkonto mit Vollmacht genutzt werden – das reduziert Schenkungsrisiken, da alle Einlagen formal einer Person zugeordnet sind.
Merke: Je klarer geregelt ist, wem was gehört, desto geringer ist das Risiko von Steuernachzahlungen oder rechtlichen Streitigkeiten.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit dem Familienkonto?
Bei einer Trennung oder Scheidung bleibt ein gemeinsames Konto zunächst bestehen – beide Kontoinhaber behalten gleiche Verfügungsrechte, solange keine Änderung erfolgt. Das birgt Risiken: Einer der beiden kann weiterhin Geld abheben oder überziehen, auch gegen den Willen des anderen.
Empfehlungen bei Trennung:
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1
Konto schnellstmöglich auflösen oder umstellen, z. B. auf ein Einzelkonto
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2
Dispo ausgleichen – beide haften gesamtschuldnerisch
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3
Lastschriften und Daueraufträge auf neue Konten umziehen
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4
Guthaben aufteilen – ohne klare Regelung meist hälftig
Tipp: Bereits bei Kontoeröffnung feste Absprachen treffen, z. B. zur Nutzung im Trennungsfall. Bei Scheidung kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe für die Aufteilung in Anspruch zu nehmen.
Wie lässt sich ein Familienkonto kündigen?
Ein Familienkonto kann bei Trennung oder Wechsel einfach gekündigt werden – oft sogar ohne Frist. Wichtig ist, dass der Dispokredit zuvor ausgeglichen ist und beide Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben. Ohne gesonderte Vereinbarung wird das Guthaben hälftig geteilt. Neue Kontodaten sollten mit angegeben werden.
Tipp: Erstelle vor dem Vergleich eine persönliche Prioritätenliste für deinen Haushalt und gleiche diese anschließend mit den Angeboten in der Übersicht ab.
Gibt es eine Alternative zum Familienkonto?
Ja, eine häufig genutzte Alternative ist ein Einzelkonto mit Vollmacht. Dabei bleibt eine Person Kontoinhaber, die andere erhält Zugriff durch eine offizielle Bankvollmacht. Diese Lösung eignet sich besonders für unverheiratete Paare, da sie steuerliche Risiken – etwa durch die Schenkungssteuer – reduziert.
Auch in WGs oder bei größeren Haushalten kann ein Einzelkonto mit mehreren Bevollmächtigten sinnvoller sein als ein klassisches Gemeinschaftskonto. Wichtig ist: Die rechtliche Verantwortung liegt allein beim Kontoinhaber – Vertrauen und klare Absprachen sind daher unerlässlich.
Fazit
Ein Familienkonto ist eine praktische Lösung für Paare, Familien oder WGs, die ihre gemeinsamen Ausgaben zentral und übersichtlich verwalten möchten. Es erleichtert den Alltag, schafft Transparenz und spart Zeit – vor allem bei regelmäßig anfallenden Zahlungen wie Miete, Einkäufen oder Versicherungen.
Wichtig ist dabei: klare Regeln, dokumentierte Einzahlungen (vor allem bei unverheirateten Paaren) und die Kombination mit Einzelkonten für private Ausgaben. Wer ein solches Konto nutzt, sollte sich auch mit steuerlichen Fragen wie der Schenkungssteuer auseinandersetzen.
Richtig eingesetzt, ist das Familienkonto ein starker Helfer im Finanzalltag – nicht aber für jede Lebenslage die beste Wahl.
FAQ
Was ist ein Familienkonto?
Ein Familienkonto ist ein gemeinsames Girokonto, das von zwei (oder mehr) Personen geführt wird. Es dient dazu, gemeinsame Ausgaben wie Miete, Einkäufe oder Versicherungen zentral abzuwickeln – ideal für Paare oder Familien.
Wer kann ein Familienkonto eröffnen?
In der Regel können volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland ein Gemeinschaftskonto eröffnen – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Meist ist es auf zwei Kontoinhaber beschränkt, weitere Personen erhalten nur Vollmachten.
Was ist der Unterschied zwischen ODER- und UND-Konto?
Beim ODER-Konto kann jeder Kontoinhaber alleine über das Guthaben verfügen. Beim UND-Konto müssen alle Verfügungen gemeinsam freigegeben werden. Letzteres bietet mehr Sicherheit, ist aber im Alltag oft unpraktisch.
Welche Karten gibt es zum Familienkonto?
Meist erhalten beide Kontoinhaber eine kostenlose Debitkarte. Girocard oder Kreditkarte sind je nach Anbieter inklusive oder kostenpflichtig. Für zusätzliche Personen (z. B. Kinder) kann eine Partnerkarte beantragt werden.
Was passiert mit dem Konto bei Trennung?
Bei Trennung behalten beide Kontoinhaber bis zur Kündigung vollen Zugriff. Es sollte möglichst schnell gekündigt oder umgestellt werden. Ohne Vereinbarung wird das Guthaben hälftig geteilt, beide haften für offene Posten.
Welche Unterlagen werden für die Kontoeröffnung benötigt?
Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Kontoinhaber, ggf. Gehaltsnachweise (z. B. für Dispo) und Steuer-ID. Die Identitätsprüfung erfolgt per VideoIdent oder PostIdent.
Ist ein Familienkonto bei unverheirateten Paaren sinnvoll?
Ja, aber mit Vorsicht: Einseitige Einzahlungen können als Schenkung gewertet werden. Ohne vertragliche Absprache drohen steuerliche Nachteile. Empfehlenswert ist ein klar geregelter Umgang mit Einlagen und Ausgaben.
Wie lässt sich die Schenkungssteuer vermeiden?
Dokumentiere Einzahlungen, halte ungleiche Beiträge vertraglich fest oder nutze Einzelkonten mit Dauerauftrag. Bei größeren Summen hilft ein Gespräch mit dem Steuerberater, um Risiken rechtzeitig zu klären.
Können Kinder Zugriff auf das Familienkonto bekommen?
Ja, ab einem bestimmten Alter (je nach Bank meist ab 14 Jahren) können Kinder mit Zustimmung der Eltern eine Karte oder Vollmacht erhalten. Gilt jedoch oft nur für voll geschäftsfähige Jugendliche.
Was ist bei einem Dispokredit zu beachten?
Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für den Dispo. Vor der Kontoauflösung muss er ausgeglichen werden. Die Zinssätze variieren je nach Bank – zwischen 8 % und 12 % p. a. sind üblich.
Wie sicher ist ein Familienkonto?
Solange Vertrauen besteht und klare Regeln gelten, ist ein Familienkonto sicher. Risiken bestehen bei Trennung, fehlender Absprache oder ungleichmäßiger Nutzung. Technisch ist es wie ein normales Girokonto geschützt.
Gibt es eine Alternative zum Familienkonto?
Ja – z. B. ein Einzelkonto mit Vollmacht. So bleibt eine Person formal Kontoinhaber, während der Partner Zugriff erhält. Diese Lösung kann steuerlich vorteilhaft sein, erfordert aber hohes Vertrauen.
Wie viele Personen können ein Familienkonto führen?
Meist sind Gemeinschaftskonten auf zwei gleichberechtigte Kontoinhaber beschränkt. Weitere Personen können per Vollmacht hinzugefügt werden. Einige Banken bieten Kontomodelle für größere Haushaltsgemeinschaften oder WGs an.
Wie kann ein Familienkonto gekündigt werden?
Ein Familienkonto kann meist ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden. Beide Kontoinhaber müssen die Kündigung unterschreiben. Vorher müssen Dispo und offene Buchungen ausgeglichen und Daueraufträge umgestellt werden.
Ein Familienkonto kann vieles vereinfachen – oder auch zu Diskussionen führen. Wie macht ihr das bei euch zu Hause? Teile deine Gedanken und Erfahrungen mit der Community!
5 von 5 aus 28 Bewertungen
Sie schreiben Familienkonto, aber bei keinem gibt es mehr als 2 Debitkarten das ist für mich ein „Partnerkonto“. Gibt es denn überhaupt in D ein Familienkonto, bei dem man an die Kinder auch Debitkarten ausgeben kann, also z.B. in Summe dann 4 Karten.
Danke
Mark
Hallo Mark,
du hast natürlich recht, dass die hier vorgestellten Konten „nur“ Gemeinschaftskonten für zwei Personen sind. Das Angebot für echte Familienkonten wird immer kleiner, auch etablierte Banken ziehen sich aus diesem Markt zurück – vor allem, weil die Nachfrage nach Gemeinschaftskonten für mehr als zwei Personen stetig kleiner wird und Minderjährige nicht ohne Weiteres Mitkontoinhaber werden können. Aber es gibt mehrere Möglichkeiten, dennoch als Familie und zentral verwaltet Geldkarten für jedes Familienmitglied bei einer Bank zu haben:
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nutzen zusammen ein Gemeinschaftskonto oder haben bereits ein eigenes Girokonto bei ING, DKB, Deutsche Bank oder einer anderen Hausbank. Für die Kinder wird parallel ein eigenes Minderjährigenkonto eröffnet. Diese sind bis zum 18. Lebensjahr sogar fast immer kostenlos! Über das Onlinebanking der Erwachsenen lassen sich die Kinderkonten dann mit dem eigenen Onlinezugang verknüpfen und verwalten. Die Deutsche Bank bietet etwa die Funktion, den Verfügungsrahmen der Kinder zu limitieren, auch das Aufladen der Kinderkonten geht online in wenigen Sekunden.
Eine weitere Alternative wäre die Erteilung von Kontovollmachten mit eigener Karte an die eigenen Kinder. Dies ist aber nur in der Filiale möglich, auch weil das genaue Zugriffsrecht für die einzelnen Bevollmächtigten nur von einem Bankmitarbeiter im System hinterlegt werden kann.
Und: Einzelne Sparkassen und Sparda-Banken bieten zumindest in der Filiale die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto für die ganze Familie zu eröffnen. Hier müssen Sie allerdings persönlich in einer Ihrer regionalen Filialen nachfragen.
Neobanken wie bunq oder N26 ermöglichen zudem, Unterkonten mit anderen Nutzern zu teilen. Bei bunq nennt sich dieses Feature Shared Access, bei N26 Shared Spaces, gemeint ist aber immer das gleiche: Ein Bankkunde eröffnet ein Unterkonto und vergibt Zugriffsrechte an weitere Kunden beim selben Finanzdienstleister. Diese Variante funktioniert also nur, wenn alle Familienmitglieder ein eigenes Konto bei einer Neobank besitzen und ist auch nicht für die kostenlosen Kontomodelle verfügbar.
Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser kurzen Aufstellung Deine Frage so weit beantworten. Nur selten ist ein echtes Familienkonto möglich, es lässt sich bei einigen Banken über Umwege aber realisieren.
Sollte Dir noch etwas unklar sein, kannst Du Dich gern jederzeit wieder bei uns melden. Wir helfen gern weiter!
Herzliche Grüße
Dein Team von Gemeinschaftskonten24.de
Hallo zusammen! Super Familienkonto-Ratgeber, danke dafür! Wir sind eine Familie mit 3 Kindern. Bedeutet „zwei Kontoinhaber“ automatisch, dass die Kinder keine eigene Karte bekommen können? Liebe Grüße
Hallo Petra,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung – es freut uns sehr, dass Ihnen unser Ratgeber zum Familienkonto gefallen hat!
Zu Ihrer Frage: Bei den meisten Familienkonten sind zwei Erwachsene – in der Regel die Eltern – als Kontoinhaber vorgesehen und erhalten jeweils eine eigene Karte. Kinder werden dabei nicht als Kontoinhaber geführt, können aber bei vielen Banken eine eigene Debit- oder Prepaidkarte erhalten. Voraussetzung ist meist eine Vollmacht oder eine Kontoberechtigung durch die Eltern.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, für jedes Kind ein eigenes Kinderkonto zu eröffnen. Solche Konten sind in der Regel kostenlos, auf Guthabenbasis geführt und oft mit einer eigenen Karte ausgestattet. Sie bieten eine gute Möglichkeit, den Umgang mit Geld frühzeitig zu lernen – etwa durch Taschengeld oder kleinere Überweisungen.
Die konkreten Möglichkeiten und Altersgrenzen (z. B. ab 7 oder 12 Jahren) unterscheiden sich je nach Bank. Am besten werfen Sie einen Blick in den Karten- oder Servicebereich der jeweiligen Bank oder fragen direkt beim Kundenservice nach.
Wir nehmen Ihren Hinweis gerne auf und werden unsere Übersicht künftig um die Information ergänzen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Vollmachten, Kinderkarten oder eigene Kinderkonten möglich sind. Vielen Dank für den wertvollen Impuls!
Herzliche Grüße
Ihr Gemeinschaftskonten24.de-Team