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Gemeinsames Konto für Nicht-Verheiratete: Ein Partnerkonto trotz Unverheiratet - Geht das?

Alessia Pewnew
Zuletzt aktualisiert am 1. Februar 2025
Lesezeit Icon 15 min
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gemeinschaftskonto kann auch von unverheirateten Paaren eröffnet werden.

  • Es erleichtert die Verwaltung gemeinsamer Ausgaben wie Miete und Einkäufe.

  • Beide haften gesamtschuldnerisch für Schulden, auch wenn nur einer sie verursacht.

  • Bei ungleichen Einzahlungen kann das Finanzamt Schenkungen unterstellen, mit Freibetrag von 20.000 €.

  • Alternativen sind gegenseitige Kontovollmachten oder das Drei-Konten-Modell.

  • Eine schriftliche Vereinbarung klärt Eigentumsverhältnisse und vermeidet rechtliche Unsicherheiten.

  • Im Todesfall haben Erben Zugriff, der Partner verliert alleinigen Zugriff.

Ein gemeinsames Konto für Nicht-Verheiratete ist vor allem dann praktisch, wenn man in eine gemeinsame Wohnung zieht und die anfallenden Kosten fair gemeinsam tragen will. Das bringt Ordnung in die Finanzen sowohl in der eigenen als auch in der Gemeinschaftskasse. Viele Paare, Familien und WGs fragen sich aber immer wieder, ob ein Gemeinschaftskonto für Unverheiratete überhaupt möglich ist.

Wir klären auf, welche Möglichkeiten für unverheiratete Paare bestehen! Alles, was du über Gemeinschaftskonten für Unverheiratete wissen musst, findest du in diesem Ratgeber.

Gemeinsames Konto für Nicht-Verheiratete

Ein Gemeinschaftskonto kann für Paare sehr praktisch sein, können darüber doch gemeinsame Kosten bequem und ohne Streit beglichen werden. Viele stellen sich nun die Frage, ob ein Partnerkonto für Unverheiratete überhaupt möglich ist. Die einfache Antwort: Ja, das ist möglich! Keine Bank stört sich am Beziehungsstatus seiner Kunden; die meisten interessiert nicht einmal eure Wohnsituation.

Es gibt dennoch einige Punkte, die ihr vor der Kontoeröffnung beachten müsst:

  • Jeder in Deutschland darf mehr als zwei Konten (auch als Gemeinschaftskonto) führen.

  • Ein Gemeinschaftskonto ist nicht nur auf Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt.

  • Auch als Sparkonto für gemeinsame Ausgaben nutzbar (unabhängig davon, ob ihr ein Paar seid oder nur Freunde).

  • Vorsicht Steuerfalle: Auf hohe Einzahlungen wird die Schenkungssteuer fällig.

  • Bei vielen Banken kannst du euer neues Partnerkonto einfach online eröffnen.

  • Ein bestehendes Einzelkonto kann meist nicht in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden.

  • Beide Kontoinhaber müssen den Antrag unterschreiben und sich verifizieren.

5 wichtige Fragen beim Gemeinschaftskonto ohne Trauschein

Frage / Problem

Tipp / Lösung

1. Wer darf im Notfall auf das Konto zugreifen?

Nur die eingetragenen Inhaber – Vorsorgevollmacht dringend empfohlen

2. Was passiert bei einer Trennung?

Klare Vereinbarung zu Nutzung & Auflösung des Kontos treffen – schriftlich festhalten

3. Ist mein Geld im ODER-Konto automatisch geschützt?

Nein – alles gilt als gemeinschaftlich, Nachweise bei Streit oder Pfändung erforderlich

4. Muss ich Schenkungssteuer zahlen?

Ja, wenn ein Partner das Konto hauptsächlich befüllt – Freibetrag: 20.000 €

5. Wie können wir Erbe oder Todesfall absichern?

Testament & Vollmacht nötig – ohne Ehe kein automatisches Erbrecht

Lohnt sich ein Gemeinschaftskonto für unverheiratete Paare?

Ein Gemeinschaftskonto kann vieles im Alltag erleichtern – doch lohnt es sich auch für Paare ohne Trauschein? Wir zeigen, welche Vorteile es bietet, welche Risiken ihr kennen solltet und worauf ihr bei der Kontoeröffnung achten müsst.

Vorteile

  • Mit dem Gemeinschaftskonto habt ihr alle gemeinsamen Kosten im Überblick

  • Eigene Ausgaben bleiben planbar

  • Niemand wird benachteiligt, weil etwa alle Unkosten nur über ein Einzelkonto bezahlt werden

  • Im Sterbefall behält der Hinterbliebene den vollen Zugriff auf das gemeinsame Konto

Nachteile

  • Das klassische Gemeinschaftskonto als UND-Konto setzt Vertrauen beider Kontoinhaber zueinander voraus

  • Die Nachverfolgung von unrechtmäßig abgehobenem Geld ist sehr schwierig

  • Im Ernstfall haften beide Kontoinhaber gemeinsam

  • Auf höhere Summen fällt die Schenkungssteuer an

  • Im Sterbefall verfügen die Erben über das Partnerkonto. Diese können das Alleinverfügungsrecht kippen.

Gemeinschaftskonto für Unverheiratete eröffnen: Das gibt’s zu beachten

Ein Gemeinschaftskonto für Nicht-Verheiratete kann den gemeinsamen finanziellen Alltag sehr vereinfachen. Doch es gibt mögliche Stolpersteine, die nicht nur Frust, sondern auch finanzielle Mehrbelastungen mit sich bringen können. Welche Punkte du unbedingt vor der Kontoeröffnung beachten solltest, erklären wir dir in den folgenden Abschnitten.

Ist das Partnerkonto auch für Nicht-Verheiratete geeignet?

Ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, ist jederzeit und unabhängig von deinem Familienstand möglich. Insbesondere, wenn du mit jemand anderen in einer gemeinsamen Wohnung lebst, kann ein Partnerkonto euch viel Ärger ersparen. Nämlich wenn es um die Frage geht, wer welche Rechnung bezahlen soll und wie der Wocheneinkauf gegenseitig verrechnet wird.

Doch auch, wenn du mit einer anderen Person gemeinsame Interessen verfolgst, kann ein Gemeinschaftskonto sinnvoll sein. Etwa wenn ihr einem gemeinsamen Hobby nachgeht, auf Festivals abtanzt oder zusammen verreist. Es ist dabei egal, ob ihr zusammen oder getrennt voneinander wohnt. Kaum eine Bank verlangt für die Kontoeröffnung zwingend einen gemeinsamen Wohnsitz. Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz ist bei vielen Anbietern problemlos möglich – vor allem bei Direktbanken und Fintechs.

Das gemeinsame Konto ist eure Projektkasse, auf die jeder gleichberechtigt Zugriff hat.

Achte auf die Kosten für ein Partnerkonto

Das Gemeinschaftskonto für Nicht-Verheiratete bietet euch einige Vorteile. Unnötige Kosten sollten dabei vermieden werden. Der offensichtlichste Kostenpunkt sind die Kontoführungsgebühren. Bedingungslos kostenlose Partnerkonten werden bei der heutigen Zinspolitik eher selten angeboten. Meisten wird ein Mindestgeldeingang von 500, 800 oder 1.000 € im Monat verlangt, ansonsten fallen Kontoführungsgebühren von bis zu 15 € monatlich an.

Einige wenige Banken wie die DKB bietet bis heute ein dauerhaft eine kostenloses Gemeinschaftskonto (mit einem Mindestgeldeingang von 700 €) auch für Nicht-Verheiratete. Ein Gemeinschaftskonto ohne Schufa ist immer mit Kontoführungsgebühren verbunden, da es auf dem Basiskonto beruht. Es gibt weitere potenzielle Kostentreiber, die wir dir hier kurz erläutern.

Partnerkarte oft nicht inklusive

Bei den meisten Gemeinschaftskonten ist nur eine Girokarte inklusive, nur einige Banken geben zweite Partnerkarten kostenlos heraus. In der Regel kostet eine zweite Karte etwa 10 € im Jahr. Kreditkarten können auf Wunsch immer hinzugebucht werden. Diese sind aber je nach Konto- und Kreditkartenmodell mit jährlichen Kosten zwischen 20 und über 100 € verbunden.

Alternativ könnt ihr auch ein rein online geführtes Partnerkonto wählen. Dies ist oft die günstigste Variante, mit weniger Service und gänzlich ohne Geldkarten. Hier könnt ihr Geldtransaktionen nur über eurer Online-Banking abwickeln oder angeschlossene Payment-Dienste wie Apple Pay zum Bezahlen mit dem Smartphone nutzen. Nutzt ihr das Gemeinschaftskonto lediglich für Daueraufträge und gelegentliche Onlinekäufe, braucht es auch nicht mehr.

Sollzinsen

Auch wenn das Partnerkonto überzogen oder der Dispokredit genutzt wird, fallen Zinsen an. In seltenen Fällen liegen diese Sollzinsen unter 5 %. Vor allem Sparkassen, Volksbanken und Filialbanken verlangen gern über 10 % Zinsen zur Tilgung. Achte daher stets darauf, das gemeinsame Konto mit deinem Partner nicht zu überziehen oder einen Dispo gar nicht erst einzuräumen.

Mehr Service bedeutet mehr Kosten

Filialbanken zählen zu den teuersten Anbietern von Gemeinschaftskonten. Dafür profitieren du und dein Partner von wesentlich mehr Serviceleistungen wie Bargeldeinzahlungen am Automaten und am Schalter, eine zusätzliche Reiseversicherung oder inklusive Partnerkarten. Auch zusätzliche Funktionen von externen Drittanbietern oder Tochterfirmen kannst du über solche Partnerkonten leichter nutzen.

Bankenverbund bietet mehr Flexibilität

Ein großes Automatennetzwerk garantiert kostenlose Bargeldabhebungen auch, wenn einer von euch unterwegs ist. Je mehr Banken sich in einem Verbund zusammenschließen, umso mehr Geldautomaten stehen euch bundesweit kostenlos zur Verfügung. Die bekanntesten Bankengruppen in Deutschland sind:

  • Die Sparkassen-Finanzgruppe mit über 23.000 Geldautomaten

  • Der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken mit über 17.600 Geldautomaten

  • Die Cash Group mit über 9.000 Geldautomaten

Günstige Alternativ-Banken sind vor allem Tochterunternehmen großer Filialbanken – etwa die Norisbank als Tochter der Deutschen Bank oder die comdirect als Tochter der Commerzbank. Als Kunde von solchen Online-Banken könnt ihr auch die Geldautomaten der Mutterbanken kostenlos nutzen. In einigen Fällen ist dort sogar die kostenlose Bargeldeinzahlung möglich.

Welche Rechte haben unverheiratete Kontoinhaber?

Die zugesprochenen Rechte sind nicht davon abhängig, ob ihr verheiratet seid. Vielmehr leiten sie sich aus der gewählten Kontoart ab:

ODER-Konto

Bei einem ODER-Konto können beide Kontoinhaber unabhängig voneinander über das Guthaben entscheiden. Eine Zustimmung des jeweils anderen ist nicht notwendig, um etwa eine Online-Bestellung über das Partnerkonto abzuwickeln. Auch die Einrichtung von Daueraufträgen kann jeder Kontoinhaber selbstständig tätigen.

Aber: Für die Kontolöschung bedarf es der Zustimmung beider Kontoinhaber. Das ODER-Konto eignet sich daher besonders als Partner- oder Familienkonto.

UND-Konto

Wer aufgrund fehlenden Vertrauens lieber Vorsicht walten lassen will, sollte sich für ein UND-Konto entscheiden. Bei diesen Konten kann kein Kontoinhaber allein etwas entscheiden, es müssen immer beide ihre Zustimmung erteilen. Das betrifft jede Transaktion und jede Änderung am Konto. Auch Kontovollmachten können nur gemeinsam erteilt werden.

Ein UND-Konto senkt damit das Risiko einer Kontoüberziehung und eignet sich besonders gut als WG-Konto, reines Haushaltskonto oder Vereinskonto.

Wer haftet im Ernstfall?

Wird der eingeräumte Überziehungsrahmen des Gemeinschaftskontos ausgereizt, führt das oft zum Streit, wer diese Schulden begleichen muss. Im Falle von Partnerkonten ist die Sachlage aber klar geregelt: Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch – überzieht der eine, kann die Bank den anderen zur Tilgung auffordern.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der eine Kontoinhaber das Konto durch Aktionen überzieht, von denen der andere Kontoinhaber nichts weiß und diese auch nicht erwarten könne, muss er für die herbeigeführten Schulden nicht haften. Dies muss vor Gericht aber glaubhaft dargestellt werden.

Oft vergessen, aber wichtig: Steuern beim Partnerkonto

Verheiratete Paare profitieren von vielen Steuervorteilen, die in manchen Fällen auch die gemeinsame Finanzverwaltung attraktiv gestalten. Für unverheiratete Paare gelten diese Vorteile – wie ein gemeinsamer Freistellungsauftrag oder andere gemeinsame Freibeträge – leider nicht. Ganz im Gegenteil können du und dein Partner mit einem gemeinsamen Konto schnell in eine Steuerfalle tappen. Worauf ihr achten müsst und wie ihr mögliche Stolpersteine umgeht, verraten wir euch hier.

Ganz allgemein: Verwendet ihr das Gemeinschaftskonto als Unverheiratete lediglich für alltägliche Zahlungen wie Miete, Strom oder Streamingdienste, fallen in der Regel keine gesonderten Steuern an. Kompliziert wird es erst, sobald höhere Beträge auf das Partnerkonto eingezahlt werden.

Anfallende Schenkungssteuer

Oftmals gänzlich unbeachtet bleibt, dass bei eingezahlten Beträgen auch die Schenkungssteuer fällig wird. Warum? Weil alle Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto auch dem Partner zur freien Verfügung gestellt werden. Im juristischen Sinn liegt demnach eine Schenkung vor (lt. Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 33/10), wodurch der Nicht-Einzahlende auf die Hälfte des Einzahlbetrags Steuern zahlen muss.

Die Schenkungssteuer in Höhe von 7 bis 50 % wird allerdings nicht sofort fällig, sondern erst nach Überschreitung eines Freibetrags. Der für 10 Jahre geltende Steuerfreibetrag beträgt:

Verwandtschaftsverhältnis

Freibetrag alle 10 Jahre

Ehegatten / eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Geschwister, nicht verheiratete Partner, sonstige Personen

20.000 €

Vor allem Nicht-Verheiratete und WG-Mitbewohner müssen hier bereits bei kleinen Einzahlsummen große Steuerlasten tragen. Und gegenseitige Einzahlungen (Schenkungen) heben sich leider nicht auf. Wer also Steuern sparen will, sollte folgende Tipps beachten:

  • Legt zur Kontoeröffnung schriftlich fest, dass das auf dem Gemeinschaftskonto eingezahlte Vermögen jedem nur im Verhältnis seiner Einzahlungen zusteht. Und haltet euch penibel daran!

  • Auch möglicherweise über das Partnerkonto anfallende Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen in diesem Verhältnis verteilt und getrennt versteuert werden.

  • Nutzt das Gemeinschaftskonto nur für anfallende Haushaltskosten und zahlt niemals höhere Summen ein, um etwa ein Auto gemeinsam zu finanzieren.

Freistellungsauftrag nicht möglich

In manchen Fällen erzielt ein Partnerkonto Kapitalerträge. Bei deinem Einzelkonto kannst du ganz einfach einen Freistellerauftrag beantragen und musst so weniger Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen. Im Gegensatz zu einem Ehekonto können nicht verheiratete Paare für ihr Gemeinschaftskonto aber keinen Freistellungsauftrag erteilen. Das liegt daran, dass für gemeinsam veranlagte Ehepaare die Kapitalerträge einfach zu gleichen Teilen zuzuordnen sind. Bei Nicht-Verheirateten geht dies aber nicht, daher wird bei deren Partnerkonto die Abgeltungssteuer automatisch abgeführt.

Das bedeutet aber nicht, dass unverheiratete Kontoinhaber mehr Steuern zahlen müssen. Aber es wird umständlicher, denn ihr könnt eure Freistellungsaufträge nur über deine Steuererklärung geltend machen und so zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Das gilt übrigens auch für getrennt veranlagte Ehepaare.

Das Partnerkonto im Sterbefall

Sollte traurigerweise ein Kontoinhaber versterben, gibt es für den weiteren Verlauf keine Unterschiede zu Gemeinschaftskonten von Ehepaaren: Die Verfügungsberechtigung verteilt sich auf die Erben des Verstorbenen, wobei der Hinterbliebene seine Verfügungsrechte im vollen Umfang behält. Es muss aber zwischen den Kontoarten unterschieden werden:

  • 1

    Bei einem UND-Konto muss der Hinterbliebene sich mit den Erben für jede Kontoaktion einigen, er kann immer noch nicht allein über das verbliebene Kapital oder das Konto selbst bestimmen. Das hat den Vorteil, dass weder Erben noch der Hinterbliebene plötzlich das Partnerkonto leer räumen können.

  • 2

    Bei einem ODER-Konto kann der Hinterbliebene weiterhin frei über das Gemeinschaftskonto verfügen, Geld abheben, Unterkonten anlegen oder löschen oder Bevollmächtigte ernennen. Doch auch die Erben des Verstorbenen erhalten nun dieses Recht. Und jeder kann das Alleinverfügungsrecht widerrufen, wodurch das ODER-Konto fast zum UND-Konto wird.

So eröffnest du ein gemeinsames Konto

Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos kannst du ganz bequem entweder online, per Post oder in einer Filiale vornehmen. Immer mehr Banken bieten den komplett digitalen Eröffnungsprozess, bei dem beide Kontoinhaber über ein Web-Formular alle notwendigen Angaben zu ihrer Person, ihrer steuerlichen Veranlagung und ihrem Gehalt machen und sich am Ende via Videoident verifizieren.

Alternativ könnt ihr beide euren Antrag ausdrucken, ausfüllen und nach dem Postident-Verfahren postalisch einsenden. Es geht aber auch ganz klassisch in einer Filiale: Ein Bankmitarbeiter führt euch durch den Eröffnungsprozess. Beide Kontoinhaber müssen dafür ihre Ausweisdokumente für die Verifikation bereithalten.

Was du und dein Partner unbedingt zur Eröffnung eines gemeinsamen Kontos benötigt:

  • Den Eröffnungsantrag (online oder als Ausdruck)

  • Steuer-ID

  • Personalausweis oder aktueller Reisepass

Hinweis Icon

Beachte: Bei einem Gemeinschaftskonto erfolgt eine Schufa-Prüfung für beide Antragsteller. Ist die Bonität einer Person zu gering, kann die Bank ablehnen.

Ein bestehendes Einzelkonto in ein Partnerkonto umwandeln – Geht das?

Die Idee klingt verlockend, aber Banken erlauben eine Umwandlung von einem Einzel- in ein Gemeinschaftskonto allgemein nicht. Ein Konto ist immer eindeutig ein oder mehreren Personen zugeordnet, was im Nachhinein nicht mehr geändert werden kann. Auch andersherum ist es nicht möglich, ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln.

Willst du einfach deinem Partner Zugriff auf dein Girokonto ermöglichen, bleibt dir nur die Alternative, deinen Partner als Bevollmächtigten einzutragen. 

Das Drei-Konten-Modell als Alternative

In der Regel besitzt bereits jeder ein eigenes Girokonto, über das Lohnzahlungen, andere Einnahmen und persönliche Zahlungen für diverse Services abgewickelt werden. Willst du mit deinem Partner als Unverheiratete ein Gemeinschaftskonto eröffnen, solltest du dein bestehendes Girokonto unter keinen Umständen auflösen!

Wir empfehlen das Drei-Konten-Modell, bei dem parallel zu den bestehenden persönlichen Girokonten das Partnerkonto zusätzlich eröffnet wird. Beide Kontoinhaber sind dabei gleichberechtigt und laufende Kosten werden fair aufgeteilt, wenn beide Partner sich auf monatliche Einzahlungen einigen können. Zudem kannst du mit einem UND-Konto den Zugriff auf das eingezahlte Geld sehr gut regulieren, sollte noch nicht die nötige Vertrauensbasis zum anderen Kontoinhaber vorhanden sein und somit mögliche Risiken senken.

Diese strenge Aufteilung in persönliche und gemeinsame Finanzen ist notwendig, um persönliche Transaktionen nur über das eigene Konto laufen zu lassen. Anderenfalls kann es vor allem steuerlich zu größeren Problemen kommen.

Welches ist das beste Partnerkonto für Nicht-Verheiratete?

Fast jede Filial- und Onlinebank bietet heute ein Gemeinschaftskonto auch für Nicht-Verheiratete. Dabei wird eines der Girokonto-Modelle schlicht als Gemeinschaftskonto eröffnet. So ähnlich das grundsätzliche Angebot ist, so verschiedene sind die dahinterstehenden Konditionen und Zusatzservices. Wir haben dir daher die in unseren Augen drei besten Banken für Partnerkonten zusammengetragen und stellen sie dir kurz vor:

DKB: Direktbank-Empfehlung

Das DKB Gemeinschaftskonto ist unsere Empfehlung für alle in einer Partnerschaft lebenden Personen. Bei einem monatlichen Geldeingang von mindestens 700 € entfällt die Kontoführungsgebühr. Zusätzlich profitieren Nutzer von kostenlosen Girokarten und einer inkludierten Kreditkarte.

Das spricht für das DKB Gemeinschaftskonto für Unverheiratete:

  • Kostenlose Kontoführung mit 700 € Mindestgeldeingang pro Monat

  • Debitkarte inklusive

  • Gratis Bargeldabhebung im gesamten Euro-Raum für Aktivkunden

comdirect: Direktbank-Empfehlung

Das comdirect Gemeinschaftskonto eignet sich für alle unverheirateten Paare, die gern und regelmäßig auch andere Bankprodukte wie ein Wertpapierdepot oder einen Sparplan nutzen wollen. Denn in diesem Fall fallen keine Verwaltungsgebühren für das Partnerkonto an.

Das spricht für das comdirect Gemeinschaftskonto für Unverheiratete:

  • Kostenlose Kontoführung für junge oder aktive Kunden

  • 2 kostenlose Bankkarten für beide Kontoinhaber

  • Weltweit kostenlose Bargeldabhebungen mit dem Girokonto Plus

Tipp Icon

Tipp: Führt ihr zusätzlich zum Gemeinschaftskonto auch ein Gemeinschaftsdepot aktiv, bleibt die Kontoführung in der Regel dauerhaft kostenlos.

Commerzbank: Filialbank-Empfehlung

Schafft ihr es, mindestens 700 € monatlich auf das Gemeinschaftskonto zu zahlen, fallen auch beim Commerzbank Gemeinschaftskonto keine Kontoführungsgebühren an. Daneben könnt ihr von einem 50 € Startguthaben und dem kostenlosen Zugriff auf das große Automatennetz über die Cash Group profitieren.

Das spricht für das Commerzbank Gemeinschaftskonto für Unverheiratete:

  • Kostenlose Debit- und Kreditkarte

  • Kontaktlos bezahlen mit Apple Pay und Google Pay

  • Unlimitierte Bargeldeinzahlungen am Automaten

Tipp Icon

Tipp: Nutzt das Kunden-werben-Kunden-Programm der Commerzbank – für jede erfolgreiche Empfehlung erhaltet ihr zusätzlich eine Prämie von 100 €.

Fazit

Alles in allem kann das Gemeinschaftskonto auch für Unverheiratete eine günstige Alternative sein, um gemeinsame Kosten unkompliziert und fair zu managen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du und dein Kontopartner verheiratet seid oder in der gleichen Wohnung lebt.

Es gibt aber einige kritische Punkte und Fallstricke zu beachten, aus denen sonst schnell das gemeinsame Konto zu einem großen Problem werden könnte. Dazu zählen etwa die drohende Schenkungssteuer, die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen oder mögliche Zusatzkosten.

FAQ

Können Unverheiratete ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

UND-Konto vs. ODER-Konto – was ist besser?

Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen einem ODER-Konto und einem UND-Konto für Paare?

Gibt es ein kostenloses Partnerkonto für Unverheiratete?

Wie kann man sich vor finanziellen Risiken bei einem Doppelkonto schützen?

Kann ein Partnerkonto online eröffnet werden?

Wer haftet, wenn das Gemeinschaftskonto für Unverheiratete überzogen ist?

Was passiert, wenn ein Kontoinhaber stirbt?

Wie kann ein Partnerschaftskonto bei einer Trennung aufgelöst werden?

Welche Alternativen gibt es zum gemeinsamen Haushaltskonto für unverheiratete Paare?

Kommentare Icon

Ein gemeinsames Konto ohne Trauschein – praktische Lösung oder riskante Entscheidung? Wie regelt ihr das in eurer Beziehung? Wir freuen uns auf persönliche Einblicke und Tipps!

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Ich bin Alessia – und ich weiß, wie schnell Geldthemen kompliziert werden können. Deshalb findest Du hier auf Gemeinschaftskonten24.de klare Tipps rund ums gemeinsame Konto. Damit ihr einfach, fair und stressfrei durchs Finanzleben kommt.
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