Ihr wohnt nicht zusammen, möchtet aber eure Finanzen über ein gemeinsames Konto regeln? Einige Banken ermöglichen die Kontoeröffnung auch ohne gemeinsamen Erstwohnsitz. In unserem Überblick erfährst du, welche Anbieter dafür infrage kommen, welche Voraussetzungen gelten und worauf du bei der Auswahl achten solltest.
Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz eröffnen (07/2025)
Wir stellen dir die wichtigsten Gemeinschaftskonten vor und geben in der Tabelle an, ob eine Kontoeröffnung auch bei getrenntem Wohnsitz möglich ist.
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Was ist ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz?
Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz ist ein Girokonto, das von zwei (oder mehr) Personen gemeinsam geführt wird, obwohl sie nicht an derselben Adresse gemeldet sind. Es eignet sich z. B. für Paare in Fernbeziehungen, getrennt lebende Ehepartner, WG-Mitglieder oder Eltern und Kinder.
Wichtig: Beide Kontoinhaber haben gleichberechtigten Zugriff, auch wenn sie an unterschiedlichen Orten wohnen.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsame Adresse eröffnen?
Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz ist nicht nur Paaren vorbehalten. Grundsätzlich können alle volljährigen und geschäftsfähigen Personen ein solches Konto eröffnen – unabhängig vom Wohnort.
Geeignet ist das Konto z. B. für:
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Paare in Fernbeziehungen (z. B. als Partnerkonto)
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Ehepaare mit getrennten Wohnsitzen (z. B. als Ehekonto)
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Eltern und (erwachsene) Kinder (als gemeinsames Familienkonto oder Haushaltskonto)
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WG-Mitglieder oder enge Freunde (als WG-Konto nutzbar)
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Gruppen oder Initiativen mit gemeinsamen Ausgaben – z. B. Vereine (als Vereinskonto geeignet)
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Geschäftspartner in Gründung
Wichtig: Beide Antragsteller müssen sich legitimieren und in Deutschland gemeldet sein. Bei Wohnsitz im Ausland oder negativer SCHUFA kann es zu Einschränkungen kommen.
Welche Voraussetzungen gelten bei Banken?
Die meisten Banken erlauben die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos auch ohne gemeinsamen Wohnsitz – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine gemeinsame Adresse ist keine gesetzliche Pflicht, einige Banken verlangen sie jedoch aus praktischen oder sicherheitsrelevanten Gründen.
Typische Voraussetzungen sind:
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Beide Kontoinhaber müssen volljährig und geschäftsfähig sein
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Aktueller Wohnsitz in Deutschland
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Gültige Ausweisdokumente zur Legitimation (VideoIdent oder PostIdent)
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Kein negativer SCHUFA-Eintrag bei Banken mit Bonitätsprüfung
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Zustimmung beider Partner zur Kontoeröffnung und zum gewählten Kontomodell
Tipp: In den AGB der Banken steht oft nicht explizit, dass eine gemeinsame Adresse nötig ist – bei Unsicherheit lohnt sich die direkte Nachfrage beim Anbieter.
Welche Banken bieten Gemeinschaftskonten ohne gemeinsamen Wohnsitz an?
Viele Institute – insbesondere Direktbanken – erlauben das Gemeinschaftskonto auch bei getrennten Wohnsitzen, sofern beide Kontoinhaber volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie funktioniert die Legitimation bei getrennten Wohnsitzen?
Auch bei getrennten Wohnsitzen müssen sich beide Kontoinhaber eindeutig legitimieren – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Legitimation erfolgt in der Regel online per VideoIdent oder alternativ per PostIdent in einer Filiale.
Bei gemeinsamer Kontoeröffnung mit getrennten Adressen:
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Jeder Kontoinhaber durchläuft das Legitimationsverfahren separat, meist über einen individuellen Link.
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Die Identitätsprüfung basiert auf gültigen Ausweisdokumenten und der jeweiligen Meldeadresse.
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Die Adressen dürfen unterschiedlich sein, sofern sie sich innerhalb Deutschlands befinden (bei manchen Banken auch EU-Ausland).
Tipp: Besonders bei Online-Banken ist die VideoIdent-Lösung oft der schnellste Weg – sie funktioniert bequem von Zuhause, auch wenn beide Partner an verschiedenen Orten wohnen.
Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz eröffnen: So geht’s
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist bei vielen Banken auch dann möglich, wenn beide Kontoinhaber unterschiedliche Wohnsitze haben. Wichtig ist, dass beide Personen die vollständige Legitimation durchlaufen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
So funktioniert die Kontoeröffnung Schritt für Schritt:
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1
Bank und Kontomodell wählen: Direktbanken wie DKB oder comdirect ermöglichen Gemeinschaftskonten auch ohne gemeinsame Adresse.
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2
Online-Antrag ausfüllen: Beide Kontoinhaber müssen persönliche Daten angeben und dem Antrag zustimmen.
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3
Legitimation durchführen: Die Identitätsprüfung erfolgt meist per VideoIdent oder PostIdent – für beide getrennt.
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4
Kontoeröffnung und IBAN: Nach erfolgreicher Prüfung wird das Konto freigeschaltet und ist einsatzbereit.
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5
Karten und Zugangsdaten: Girokarten und Zugangsdaten kommen per Post – auch an getrennte Adressen.
Tipp: Die meisten Banken setzen voraus, dass beide Kontoinhaber einen Wohnsitz in Deutschland haben. Wer im Ausland lebt, sollte vorab beim Anbieter nachfragen, ob die Kontoeröffnung trotzdem möglich ist.
Steuertipp: Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonten
Zahlt nur eine Person auf das Konto ein, kann das – besonders bei nicht verheirateten Paaren oder ohne Ehe / eingetragene Partnerschaft – als Schenkung gelten.
Tipp: Dokumentiert eure Einzahlungen klar, z. B. durch Daueraufträge oder Kontoauszüge. So lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden.
Achtung: Dies ist keine steuerliche Beratung. Im Zweifel bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater kontaktieren.
Tipps zur Nutzung: So klappt’s trotz getrennter Adressen
Auch ohne gemeinsamen Wohnsitz kann ein Gemeinschaftskonto im Alltag gut funktionieren – wenn klare Absprachen getroffen und organisatorische Dinge im Blick behalten werden.
Diese Tipps helfen bei der praktischen Nutzung:
5 Tipps für die Nutzung eines Gemeinschaftskontos
1. Gemeinsame Ausgaben trennen
Nutze das Gemeinschaftskonto ausschließlich für geteilte Kosten wie Miete, Strom oder Einkäufe. So bleiben private und gemeinsame Finanzen übersichtlich und steuerlich nachvollziehbar.
2. Faire Einzahlungen vereinbaren
Achtet auf ein ausgeglichenes Verhältnis bei Einzahlungen. So lässt sich der Verdacht auf eine steuerpflichtige Schenkung vermeiden – besonders bei unverheirateten Partnern wichtig.
3. Klare Aufgabenverteilung
Legt schriftlich fest, wer sich um Daueraufträge, Lastschriften oder Überweisungen kümmert. Das verhindert Chaos bei der Kontoführung und spart Zeit im Alltag.
4. Eigene Karten und Logins nutzen
Jede Person sollte eine eigene Karte und gesicherten Zugang zum Onlinebanking erhalten. Das schützt vor Missbrauch und ermöglicht unabhängige Nutzung.
5. Regelmäßige Kontoprüfung einplanen
Trefft euch regelmäßig (z. B. monatlich) zur Kontrolle der Buchungen. Das sorgt für Transparenz, Vertrauen und vermeidet Missverständnisse über Ausgaben.
Hinweis: Bei größerer räumlicher Distanz oder komplizierterer finanzieller Situation kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine Kontovollmacht oder ein Haushaltsbuch zu führen.
Was passiert bei Trennung, Scheidung oder Todesfall?
Bei Trennung oder Scheidung bleibt das Gemeinschaftskonto aktiv, solange es nicht gemeinsam gekündigt wird. Beide haften weiterhin für alle Buchungen – auch bei einem ODER-Konto. Um Missbrauch zu vermeiden, ist eine Kontosperrung ratsam. Klare Absprachen im Vorfeld helfen, Konflikte zu vermeiden.
Im Todesfall wird ein UND-Konto in der Regel eingefroren, bis ein Erbschein oder eine Entscheidung der Erben vorliegt. Beim ODER-Konto kann der überlebende Kontoinhaber zunächst weiter über das Guthaben verfügen. Dennoch sollte die Bank zeitnah informiert werden.
Wie lässt sich ein Gemeinschaftskonto bei getrenntem Wohnsitz kündigen?
Die Kündigung eines Gemeinschaftskontos ist grundsätzlich auch bei getrennten Adressen problemlos möglich – jedoch müssen beide Kontoinhaber zustimmen. Einseitige Kündigungen sind nur bei besonderen Regelungen oder Vollmachten zulässig.
Ablauf der Kündigung:
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1
Kündigung muss schriftlich erfolgen und von beiden unterschrieben werden
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2
Vorher sollte der Dispo ausgeglichen und das Guthaben aufgeteilt sein
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3
Bestehende Lastschriften und Daueraufträge müssen rechtzeitig umgestellt werden
-
4
Einige Banken bieten dafür digitale Kontowechselservices an
Fazit
Ein Gemeinschaftskonto ist auch ohne gemeinsame Adresse möglich – viele Banken akzeptieren unterschiedliche Wohnsitze, solange beide Kontoinhaber klar identifizierbar sind. Besonders für Paare in Fernbeziehungen, WG-Mitglieder oder Eltern mit erwachsenen Kindern bietet es eine praktische Lösung, um Ausgaben zu bündeln und Finanzen transparent zu regeln.
Wichtig sind dabei gegenseitiges Vertrauen, klare Absprachen zur Nutzung und ein Bewusstsein für rechtliche sowie steuerliche Fallstricke wie die Schenkungssteuer. Wer das beachtet, kann ein Gemeinschaftskonto auch ohne gemeinsamen Wohnsitz sinnvoll und sicher nutzen.
FAQ
Kann man ein Gemeinschaftskonto eröffnen, wenn man nicht zusammenwohnt?
Ja, viele Banken erlauben Gemeinschaftskonten auch bei unterschiedlichen Wohnsitzen. Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber sich eindeutig legitimieren können – etwa per VideoIdent oder PostIdent mit gültigem Ausweis.
Welche Banken bieten ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsame Adresse an?
DKB, comdirect und N26 ermöglichen die Eröffnung auch ohne identischen Wohnsitz. Bei anderen Banken wie ING oder klassischen Filialbanken kann eine gemeinsame Adresse verlangt werden – im Zweifel hilft der Kundenservice weiter.
Gibt es steuerliche Risiken bei getrenntem Wohnsitz?
Ja, insbesondere bei unverheirateten Partnern. Einseitige Einzahlungen können als Schenkung gelten. Überschreiten diese den Freibetrag von 20.000 €, kann Schenkungssteuer fällig werden – selbst bei gemeinsamer Nutzung des Kontos.
Können Ausländer oder Personen mit ausländischem Wohnsitz ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Das hängt von der Bank ab. In der Regel muss mindestens ein Kontoinhaber in Deutschland wohnen. Einige Direktbanken ermöglichen die Legitimation aus dem EU-Ausland, teils mit Einschränkungen.
Muss ich bei einem Gemeinschaftskonto ohne Ehe Schenkungssteuer zahlen?
Ja, unter Umständen. Wenn nur eine Person Geld auf das Konto einzahlt, die andere aber mitverfügt, kann das als Schenkung gelten. Ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft liegt der Freibetrag bei 20.000 €. Ehe- oder Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €. Dokumentiert am besten, wer wie viel beiträgt. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater.
Was passiert bei Trennung mit einem Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz?
Beide haften weiterhin für das Konto. Eine einseitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Im Streitfall empfiehlt sich eine Kontosperrung und die Klärung über den Kundenservice oder eine rechtliche Beratung.
Wie kann ein Gemeinschaftskonto bei getrennten Wohnsitzen gekündigt werden?
Die Kündigung muss schriftlich und von beiden Kontoinhabern unterzeichnet erfolgen – unabhängig vom Wohnort. Vorher sollten Dispo und Zahlungen geregelt sein. Einige Banken bieten dafür auch digitale Kündigungsoptionen an.
Habt ihr ein Gemeinschaftskonto, obwohl ihr nicht zusammen wohnt? Oder überlegt ihr, eins zu eröffnen? Teilt eure Erfahrungen, Tipps oder Fragen mit uns – wir freuen uns auf den Austausch!
4.6 von 5 aus 30 Bewertungen
Hallo zusammen! Großartig, dass ihr erklärt, welche Banken ein Gemeinschaftskonto auch ohne gemeinsamen Wohnsitz anbieten. Mich interessiert: Muss man dafür in jedem Fall zwei unterschiedliche Wohnsitznachweise einreichen, oder reicht einer? Liebe Grüße!
Hallo Katrin,
vielen Dank für Ihre Frage! In der Regel verlangen die Banken tatsächlich von beiden Kontoinhabern eine Identitätsprüfung – inklusive Wohnsitznachweis.
Das bedeutet: Auch wenn Sie getrennt wohnen, muss jede Person ihre eigene Meldeadresse nachweisen. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Bank leicht variieren. Am besten erkundigen Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de