Ein Partnerkonto ist ein gemeinsames Konto für zwei Personen, meist als Gemeinschaftskonto geführt.
Ideal für Paare, Wohngemeinschaften oder Geschäftspartner, um gemeinsame Ausgaben zu verwalten.
Ein Partnerkonto kann kostenlos oder gebührenpflichtig sein – abhängig von Bank und Kontomodell.
Beide verfügen über das Guthaben und haften gemeinsam für Verbindlichkeiten, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Ein Partnerkonto zu eröffnen, ist spätestens beim gemeinsamen Wohnen sinnvoll. Mit einem Partner-Girokonto können Paare die Haushaltsausgaben transparent und stressfrei verwalten. Beide Kontoinhaber sind gleichberechtigt – egal ob bei einer Filial- oder Direktbank.
Wir haben alles Wissenswerte zum Thema Partnerkonto zusammengestellt, inklusive vieler Tipps zur Eröffnung und zur günstigen Kontoführung.
Partnerkonto Vergleich: 12 Partner-Girokonten im Überblick (06/2025)
Das Partnerkonto gehört bei allen Banken im Privatkundengeschäft zum Portfolio. Die Preise und Leistungen unterscheiden sich allerdings. In unserem großen Partnerkonto Vergleich haben wir daher Angebote von Filialbanken und Direktbanken kritisch unter die Lupe genommen.
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Kostenlose Partnerkonten: Unsere Empfehlungen 2025
Ein kostenloses Partnerkonto kannst du nicht nur bei Direktbanken, sondern auch Filialbanken eröffnen.
Hier sind die besten kostenlosen Partnerkonten 2025 – ideal für Paare, die gemeinsame Ausgaben effizient und gebührenfrei verwalten möchten:
DKB – ideal für Reisende und Digitalbanking-Fans
Die DKB bietet ein modernes Gemeinschaftskonto mit starken Leistungen im In- und Ausland. Ab 700 € Geldeingang ist das Konto kostenlos – mit weltweit gebührenfreiem Bargeldzugang und einer bewährten App.
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Kostenlos ab 700 € monatlichem Geldeingang
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Zwei Visa-Debitkarten inklusive
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Weltweit kostenlos Bargeld abheben
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Kontonutzung auch ohne gemeinsamen Wohnsitz möglich
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Ausgezeichnete Banking-App und Online-Support
comdirect – das klassische Gemeinschaftskonto mit Rundum-Service
comdirect bietet ein solides Partnerkonto mit allen wichtigen Funktionen. Bei aktiver Nutzung oder für junge Kunden ist es kostenlos und überzeugt durch gute Erreichbarkeit, zuverlässige App und attraktive Zusatzangebote.
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Kostenlos bei aktiver Nutzung oder unter 28 Jahren
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Zwei Visa-Debitkarten inklusive
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Bargeld kostenlos im Cash-Group-Netz (z. B. Deutsche Bank, Commerzbank)
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Gutes Onlinebanking & Banking-App
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Optionales Tagesgeldkonto mit Zinsen
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Neukundenprämie von bis zu 75 €
N26 – das digitale Konto für flexible Paare
N26 bietet ein minimalistisches, intuitiv nutzbares Gemeinschaftskonto – ideal für Paare, die Banking komplett per App erledigen möchten. Unterkonten und Echtzeit-Benachrichtigungen sorgen für Übersicht.
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Bedingungslos kostenlos – kein Mindestgeldeingang
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Zwei Mastercard-Debitkarten inklusive
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Unterkonten („Spaces“) für Organisation & Sparziele
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Echtzeit-Transaktionsinfos per Push-Nachricht
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Mobile-first: Alles per App steuerbar
Was ist ein Partnerkonto?
Ein Partnerkonto ist ein gemeinsames Girokonto, das von zwei Personen – meist Paaren – gleichberechtigt genutzt wird. Beide Kontoinhaber können unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen, Überweisungen tätigen, Karten verwenden und Daueraufträge einrichten. Ziel ist es, gemeinsame Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Freizeitaktivitäten zentral zu verwalten.
Je nach Kontomodell wird zwischen einem ODER-Konto (jeder darf allein handeln) und einem UND-Konto (nur gemeinsames Handeln möglich) unterschieden. Partnerkonten schaffen Transparenz und erleichtern die Organisation gemeinsamer Finanzen.
Wichtig: Beide Partner sind beim Gemeinschaftskonto gleichberechtigt – jeder hat Anspruch auf 50 % des Guthabens und haftet gleichermaßen für mögliche Schulden.
Und‑Konto vs. Oder‑Konto: Was passt zu uns?
Beim Partnerkonto habt ihr die Wahl zwischen zwei Kontomodellen – mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten:
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ODER-Konto: Jeder Kontoinhaber kann selbstständig über das Konto verfügen – Überweisungen tätigen, Bargeld abheben oder Daueraufträge einrichten, ohne Zustimmung des anderen. Diese Variante ist besonders beliebt bei Paaren und WGs, da sie alltagstauglich und flexibel ist.
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UND-Konto: Für jede Transaktion ist die Zustimmung beider Kontoinhaber erforderlich. Das bietet mehr Sicherheit und Kontrolle – etwa bei einem Vereinskonto –, ist im Alltag jedoch oft unpraktisch.
Für wen ist ein Partnerkonto sinnvoll?
Ein Partnerkonto ist ideal:
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für Paare, um gemeinsame Kosten wie Miete, Einkäufe und Urlaube unkompliziert zu organisieren.
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für Ehepaare, die ihre Finanzen transparent, fair und gleichberechtigt verwalten möchten – klassisch als Ehekonto geführt.
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für WGs, die gemeinsame Ausgaben wie Miete und Strom mit einem WG-Konto bündeln möchten.
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für Familien, etwa Eltern und erwachsene Kinder, um gemeinsame finanzielle Verpflichtungen zu regeln – oft als Familienkonto genutzt.
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für Vertrauenspersonen, die gemeinsam Verantwortung übernehmen – beispielsweise in Pflege- oder Betreuungssituationen.
Vor- und Nachteile eines Partnerkontos
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Gemeinsame Verwaltung aller regelmäßigen Ausgaben.
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Mehr Transparenz und Überblick über gemeinsame Finanzen.
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Einfache Organisation von Sparzielen und Rücklagen.
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Geringerer Verwaltungsaufwand durch zentrales Konto.
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Klarheit bei gemeinsamen Anschaffungen oder Reisen.
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Jeder Kontoinhaber haftet für Schulden des anderen mit.
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Risiko finanzieller Konflikte bei Streit oder Trennung.
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Eventuelle steuerliche Folgen (z. B. Schenkungssteuer).
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Verlust der finanziellen Privatsphäre.
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Mögliche Einschränkungen bei Kontopfändungen.
Partnerkonto eröffnen: So geht’s
Ein Partnerkonto zu eröffnen ist unkompliziert – je nach Bank läuft der Prozess digital oder in der Filiale ab. Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber zustimmen und ihre Identität verifizieren.
So läuft die Kontoeröffnung für ein Partner-Girokonto ab
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1
Anbieter wählen: Vergleicht gemeinsam Konditionen, Gebühren und Leistungen der Banken.
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2
Kontoantrag ausfüllen: Online oder vor Ort – beide Kontoinhaber müssen zustimmen und ihre Daten angeben.
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Identitätsnachweis erbringen: Per VideoIdent, PostIdent oder persönlich in der Filiale. Beide Personen müssen sich legitimieren.
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4
Unterlagen prüfen & Konto eröffnen: Die Bank prüft eure Angaben und schaltet das Konto frei.
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5
Zugangsdaten & Karten erhalten: Nach erfolgreicher Eröffnung erhaltet ihr eure Onlinebanking-Zugänge und Debitkarten per Post.
SCHUFA-Prüfung bei Partnerkonten
Bei den meisten Banken erfolgt bei der Eröffnung eines Partnerkontos eine SCHUFA-Prüfung – und zwar für beide Kontoinhaber. Eine negative Bonität kann zur Ablehnung führen, da beide für das Konto haften. Auch spätere Zahlungsausfälle wirken sich auf beide SCHUFA-Einträge aus.
Wer keine Bonitätsprüfung wünscht, kann auf ein Gemeinschaftskonto ohne SCHUFA ausweichen – meist als Guthabenkonto ohne Dispo. Tipp: Einmal jährlich ist eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft möglich.
Benötigte Unterlagen zur Kontoeröffnung eines Partnerkontos
Für die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos müssen in der Regel beide Kontoinhaber folgende Unterlagen vorlegen:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Bürgern ggf. mit Aufenthaltstitel)
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Steuer-Identifikationsnummer (für beide Personen)
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Aktueller Wohnsitznachweis, z. B. Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag (je nach Bank)
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Gehaltsnachweise oder Einkommensnachweise (nur bei bestimmten Kontomodellen, z. B. mit Dispo)
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Optional: Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes, falls vom Anbieter gefordert oder gewünscht
Wichtig: Bei Online-Eröffnung erfolgt die Identitätsprüfung meist über VideoIdent oder PostIdent – hier ist ein stabiles Internet und ein gültiges Ausweisdokument entscheidend.
Wohnsitzbedingungen
Für die Eröffnung eines Partnerkontos verlangen die meisten Banken, dass beide Kontoinhaber ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz ist jedoch in vielen Fällen möglich – vor allem bei Direktbanken oder Fintechs wie DKB oder N26. Einige Filialbanken setzen hingegen voraus, dass beide Partner unter derselben Adresse gemeldet sind.
Partnerkonto ohne SCHUFA: Gibt’s das?
Ein Partnerkonto lässt sich auch ohne SCHUFA-Prüfung eröffnen – meist als Guthabenkonto ohne Dispo. Solche Konten bieten alle wichtigen Basisfunktionen, sind aber auf ein vorhandenes Guthaben beschränkt.
Fintechs wie bunq, Revolut oder teilweise N26 ermöglichen die Kontoeröffnung ohne klassische Bonitätsprüfung. Ideal für Paare mit schwacher Bonität oder negativen Einträgen.
Was kostet ein Partnerkonto?
Die Kosten für ein Partnerkonto hängen stark vom gewählten Anbieter ab. Während viele Direktbanken attraktive Konditionen bieten, verlangen Filialbanken oft Gebühren:
5 Kostenpunkte bei einem Partner-Girokonto
1. Kontoführungsgebühren
Bei Direktbanken häufig kostenlos – meist mit Mindestgeldeingang (z. B. 700 € bei DKB). Ohne Geldeingang fallen oft 4 € bis 10 € monatlich an.
2. Zahlungskarten
Zwei Debitkarten sind in der Regel inklusive. Kreditkarten gibt’s teils nur auf Wunsch oder gegen Aufpreis.
3. Bargeldabhebung
Abhängig vom Anbieter – kostenlos an Partnerautomaten, im Handel oder per App-Funktion.
4. Dispo & Sollzinsen
Dispokredit nur bei positiver SCHUFA, Zinssätze meist zwischen 9 % und 12 % p. a.
5. Extras & Funktionen
Manche Banken bieten zusätzliche Unterkonten, App-Budgetplanung oder Bonusprogramme an.
Wichtig: Wer ein kostenloses Partnerkonto sucht, sollte auf Mindestgeldeingang, Kartenumfang und Zusatzgebühren genau achten.
Steuerliche Fallstricke: Schenkung & Erbfall
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Schenkung bei einseitiger Einzahlung: Zahlt nur eine Person dauerhaft Geld ein, kann dies als Schenkung gewertet werden. Bei unverheirateten Partnern liegt der Freibetrag bei nur 20.000 €. Wird dieser überschritten, fällt Schenkungssteuer an.
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Nachweis bei Streit oder Trennung: Wer einbringt, sollte dokumentieren, was von wem stammt – sonst gilt das Vermögen als gemeinschaftlich.
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Erbfall: Stirbt ein Kontoinhaber, zählt sein Anteil am Guthaben zur Erbmasse. Ohne Ehe oder Erbregelung kann das zu Problemen führen.
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Ehepaare profitieren: Bei Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 €, was den Spielraum deutlich erweitert.
Tipp: Klare Absprachen, regelmäßige Dokumentation und ggf. eine schriftliche Vereinbarung helfen, spätere Konflikte oder Steuerprobleme zu vermeiden.
Was passiert bei Tod, Trennung oder Streit?
Ein Partnerkonto funktioniert nur bei gegenseitigem Vertrauen – doch was passiert im Ernstfall?
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Bei Trennung / Scheidung: Beide behalten vollen Zugriff, solange das Haushaltskonto besteht. Ohne klare Absprache kann es zu Streit um Guthaben oder Zahlungen kommen. Eine Auflösung oder Umstellung auf ein Einzelkonto ist oft sinnvoll.
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Bei Streit: Da beim ODER-Konto jeder allein handeln darf, kann ein Partner ohne Zustimmung Geld abheben oder das Konto belasten. Im Ernstfall kann eine Kontosperrung durch die Bank beantragt werden.
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Im Todesfall: Der Anteil des Verstorbenen fällt in die Erbmasse. Ohne Ehe oder Testament kann das zu Konflikten mit Erben führen – besonders, wenn nicht dokumentiert ist, wem welcher Anteil gehörte.
Tipp: Bei gemeinsamen Konten helfen schriftliche Absprachen und Vorsorgevollmachten, um im Ernstfall Ärger zu vermeiden.
Gemeinsame Nutzung: 3‑Konten‑Modell & Alternativen
Das Partnerkonto ist nicht die einzige Möglichkeit, gemeinsame Finanzen zu regeln. Besonders beliebt ist das 3‑Konten‑Modell, bei dem beide Partner ihre Einzelkonten behalten und zusätzlich ein gemeinsames Konto führen:
Tipps für den Alltag mit dem Partnerkonto
Ein gemeinsames Konto erleichtert den finanziellen Alltag – doch damit es wirklich reibungslos funktioniert, sind klare Regeln und eine gute Absprache wichtig. Mit diesen Tipps bleibt das Partnerkonto fair, übersichtlich und stressfrei.
6 einfache Regeln für den Alltag mit dem Partnerkonto
1. Klare Absprachen treffen
Legt gemeinsam fest, wie viel jeder auf das Konto einzahlt – ob 50/50 oder einkommensabhängig. Eine gerechte Verteilung vermeidet Streit und sorgt für Fairness bei laufenden Kosten und Ausgaben.
2. Daueraufträge nutzen
Richtet feste Abbuchungen für Miete, Strom, Internet oder Versicherungen ein. So wird nichts vergessen, alles läuft pünktlich und ihr habt den Kopf frei für Wichtigeres – ohne ständiges Nachrechnen.
3. Einzelkonten behalten
Nutzt weiterhin eigene Konten für persönliche Ausgaben oder Geschenke. So bleibt jeder finanziell unabhängig und es kommt nicht zu Diskussionen über private Ausgaben oder spontane Käufe.
4. Konto regelmäßig prüfen
Setzt euch monatlich kurz zusammen und schaut auf Kontobewegungen. Das schafft Vertrauen, vermeidet Missverständnisse und hilft, den Überblick über eure gemeinsamen Finanzen zu behalten.
5. Notfallregelung treffen
Überlegt frühzeitig, wie ihr mit dem Konto bei Trennung, Krankheit oder Todesfall umgeht. Eine schriftliche Absprache oder Vollmacht kann später viel Ärger und rechtliche Probleme verhindern.
6. Zielkonten oder Unterkonten nutzen
Wenn eure Bank es anbietet, legt für Urlaube, Möbel oder Reparaturen eigene Unterkonten an. Das erleichtert das Sparen und trennt geplante Ausgaben vom laufenden Haushaltsbudget.
Partnerkonto kündigen
Die Kündigung eines Partnerkontos ist grundsätzlich möglich, aber die Zustimmung beider Kontoinhaber ist meist erforderlich – egal ob ODER- oder UND-Konto. Bei einem ODER-Konto kann zwar jeder alleine über das Guthaben verfügen, die Kontoauflösung muss aber in der Regel gemeinsam erfolgen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, idealerweise mit Unterschrift beider Parteien.
Wichtig: Vorher die Verteilung des Guthabens klären und laufende Zahlungen auf ein neues Einzelkonto umstellen, um Unterbrechungen zu vermeiden.
Fazit
Ein Partnerkonto ist ideal, um gemeinsame Ausgaben wie Miete, Einkäufe oder Urlaube effizient zu verwalten. Es bringt Struktur in die Finanzen, spart Zeit und schafft Transparenz im Alltag. Besonders für Paare, die zusammenleben oder langfristig planen, lohnt sich ein Gemeinschaftskonto. Wichtig sind dabei klare Absprachen, gegenseitiges Vertrauen und ggf. ein eigenes Konto für private Ausgaben.
Unverheiratete Paare sollten zudem die Schenkungssteuer-Grenzen beachten, wenn nur eine Person das Konto befüllt – sonst droht steuerlicher Ärger. Wer das berücksichtigt, profitiert von einem fairen und praktischen Finanzmodell zu zweit.
FAQ
Was ist ein Partnerkonto?
Ein Partnerkonto ist ein gemeinsames Girokonto, das von zwei Personen geführt wird. Beide können unabhängig über das Guthaben verfügen und nutzen es meist für Miete, Einkäufe oder andere gemeinsame Ausgaben im Alltag.
Wer kann ein Partnerkonto eröffnen?
Grundsätzlich können alle volljährigen, geschäftsfähigen Personen ein Partnerkonto eröffnen. Besonders häufig wird es von Paaren, Ehepartnern, Familienmitgliedern oder WGs genutzt, um regelmäßige gemeinsame Kosten effizient zu verwalten.
Was ist der Unterschied zwischen UND- und ODER-Konto?
Beim ODER-Konto darf jeder Kontoinhaber allein handeln, beim UND-Konto sind alle Transaktionen nur mit Zustimmung beider Personen möglich. Für Paare ist meist das ODER-Konto praktischer und im Alltag deutlich flexibler.
Ist ein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich?
Nein, ein gemeinsamer Wohnsitz ist keine Pflicht. Viele Direktbanken wie DKB oder N26 erlauben die Eröffnung eines Partnerkontos auch mit getrennten Adressen, sofern beide in Deutschland gemeldet sind.
Gibt es ein Partnerkonto ohne SCHUFA?
Ja, einige Anbieter bieten Partnerkonten ohne SCHUFA-Abfrage an – meist als Guthabenkonto ohne Dispo. Diese Option eignet sich gut für Paare mit negativer Bonität oder ohne regelmäßiges Einkommen.
Wie viel kostet ein Partnerkonto?
Die Kontoführung ist oft kostenlos, wenn ein monatlicher Geldeingang vorliegt. Ohne Mindestgeldeingang verlangen Banken häufig 4 € bis 10 € im Monat. Karten und Zusatzfunktionen können ebenfalls kostenpflichtig sein.
Was passiert bei Trennung oder Streit?
Beide haben weiterhin Zugriff auf das Konto, was zu Problemen führen kann. Klare Absprachen oder die gemeinsame Schließung des Kontos sind in solchen Fällen sinnvoll, um Streitigkeiten und Missbrauch zu vermeiden.
Was gilt im Todesfall eines Kontoinhabers?
Der Anteil des Verstorbenen am Kontoguthaben fällt in die Erbmasse. Ohne klare Regelung kann es zu Auseinandersetzungen mit den Erben kommen – vor allem bei unverheirateten Paaren ohne Testament.
Fällt bei einem Partnerkonto Schenkungssteuer an?
Ja, das kann passieren – insbesondere bei unverheirateten Paaren. Zahlt nur eine Person dauerhaft Geld ein, kann dies als Schenkung gelten. Der Freibetrag liegt bei 20.000 €. Wird dieser überschritten, ist Schenkungssteuer fällig.
Ist das 3-Konten-Modell besser als ein Partnerkonto?
Das 3-Konten-Modell kombiniert ein gemeinsames Konto mit zwei Einzelkonten. So bleiben beide Partner finanziell unabhängig, während gemeinsame Kosten klar geregelt sind – eine gute Lösung für viele Paare.
Wie kann man ein Partnerkonto kündigen?
Ein Partnerkonto kann nur gemeinsam gekündigt werden – beide Kontoinhaber müssen zustimmen und unterschreiben. Offene Buchungen sollten vorher ausgeglichen werden. Nach der Kündigung wird das Restguthaben auf ein angegebenes Konto überwiesen.
Habt ihr bereits ein Partnerkonto oder überlegt, eins zu eröffnen? Erzählt uns von euren Erfahrungen und Schwierigkeiten – oder stellt eure Fragen. Wir freuen uns auf lebhaften Austausch mit euch!
4.7 von 5 aus 28 Bewertungen
Servus liebes Team!
Danke für den klaren Überblick, welche Direktbanken Partnerkonten ohne Gebühren anbieten. Ich frage mich aber: Wenn ING und DKB etwa ab 700 € Geldeingang kostenlos sind, wie verhält es sich im ersten Monat bei Kontoeröffnung? Wird das anders berechnet?
Viele Grüße!
Hallo Jonas Lehrling,
tolle Frage – danke dafür!
Bei den meisten Banken wie DKB oder ING wird der Mindestgeldeingang ab dem ersten vollen Monat nach Kontoeröffnung erwartet. Im Monat der Eröffnung erfolgt meist noch keine automatische Berechnung der Gebühren. Wichtig ist aber: Spätestens ab dem zweiten Monat sollte der Geldeingang regelmäßig erfolgen, damit das Konto dauerhaft kostenlos bleibt.
Herzliche Grüße
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de