Ein Vereinskonto ist ein spezielles Girokonto für die Finanzen eines Vereins.
Eingetragene Vereine müssen ein Vereinskonto für eine klare Trennung von Vereinsgeldern führen.
Bei der Kontoeröffnung wird geregelt, wer zeichnungsberechtigt ist und das Konto nutzen darf.
Viele Banken bieten günstige oder sogar kostenlose Vereinskonto-Modelle an.
Ein eigenes Vereinskonto schützt vor rechtlichen Problemen und erleichtert die Buchhaltung.
Für die Eröffnung sind Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug und Ausweise nötig.
Ein Vereinskonto zu eröffnen, ist für Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen wichtig, um Mitgliedsbeiträge, Spenden und Ausgaben klar zu verwalten. Diese Vereinskonten bieten oft Sonderkonditionen wie kostenlose Kontoführung.
Unser Ratgeber erklärt, wie du das richtige Konto für Vereine findest und worauf du bei der Eröffnung achten solltest.
Vereinskonto Vergleich: 8 Girokonten für Vereine im Überblick (07/2025)
Wir haben eine Auswahl der besten Angebote zusammengestellt, damit die Vereinskasse nicht durch Kontoführungsgebühren und Nebenkosten übermäßig belastet wird.
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Was ist ein Vereinskonto?
Ein Vereinskonto ist ein spezielles Girokonto, das von einem eingetragenen Verein genutzt wird, um die Finanzen des Vereins zu verwalten. Es dient dazu, Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Fördergelder zu empfangen und Ausgaben für Vereinszwecke zu bezahlen.
Im Unterschied zu einem klassischen Gemeinschaftskonto, das meist von zwei Privatpersonen geführt wird, läuft ein Vereinskonto auf den Namen des Vereins. So ist es rechtlich klar vom Privatvermögen getrennt und bietet dem Verein mehr Transparenz und Vertrauen – besonders, wenn mehrere Mitglieder für die Finanzen verantwortlich sind.
Viele Banken bieten spezielle Konditionen oder zusätzliche Leistungen für Vereinskunden an, etwa günstige Kontoführungsgebühren oder eine einfache Verwaltung von Unterkonten.
Vollmacht bei einem Vereinskonto
Wenn ein Vereinskonto eröffnet wird, muss der Verein entscheiden, wer dafür zeichnungsberechtigt ist – also wer das Konto nutzen und darüber verfügen darf. Das kann zum Beispiel ein einzelnes Vorstandsmitglied sein oder es wird festgelegt, dass mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam unterschreiben müssen. Diese Entscheidung liegt ganz in der Hand des Vereins, denn das Vereinsrecht gibt hier keine genauen Vorgaben.
Viele Vereine regeln die Vollmachten und Verantwortlichkeiten in einer eigenen Geschäfts- oder Finanzordnung. Diese legt genau fest, wer wann und wie über das Vereinskonto verfügen darf. Das sorgt für Klarheit und Transparenz – sowohl gegenüber den Mitgliedern als auch gegenüber der Bank.
Veruntreuung von Vereinsgeldern – was ist zu tun?
Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Vorstandsmitglied seine Vollmacht missbraucht und Vereinsgelder in die eigene Tasche wirtschaftet. Der Verein leitet in diesem Fall eine Buchprüfung und den Ausschluss des Mitgliedes ein. Oft wird Strafanzeige gestellt. Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob es sich um Betrug § 263 StGB, Untreue § 266 StGB, Urkundenfälschung § 267 StGB oder Unterschlagung § 246 StGB handelt.
Mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, die bei bislang nicht Vorbestraften oft zur Bewährung ausgesetzt wird, ist zu rechnen. Bei der Bemessung des Strafmaßes ist die Höhe des Schadens sowie die Nachweisbarkeit der einzelnen Aktionen maßgeblich.
Was kostet ein Vereinskonto?
Vor der Eröffnung eines Vereinskontos lohnt es sich, die möglichen Kosten genau unter die Lupe zu nehmen. Schließlich möchte jeder Verein ein möglichst günstiges Konto führen und keine unnötigen Gebühren zahlen.
Wichtige Fragen bei der Recherche sind:
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Gibt es monatliche Kontoführungsgebühren?
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Fallen Kosten für Buchungen oder Überweisungen an?
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Ist eine kostenlose Debitkarte inklusive oder wird dafür ein Aufpreis verlangt?
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Bietet die Bank spezielle Konditionen für Vereine, zum Beispiel vergünstigte Tarife?
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Sind Online-Banking und weitere Services im Preis enthalten oder kostenpflichtig?
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Kann kostenlos Bargeld abgehoben werden oder steht eine bestimmte Anzahl pro Monat an kostenfreien Abhebungen zur Verfügung? Falls nicht: Welche Kosten entstehen pro Abhebung?
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Welche Modalitäten gelten für Bargeldeinzahlungen?
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Können Daueraufträge eingerichtet werden?
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Kann das Lastschriftverfahren für den Einzug von Mitgliedsbeiträgen genutzt werden?
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Entstehen weitere Kontogebühren, auch einmalige, für Gemeinschaftsvollmachten oder Ähnliches?
Gibt es ein kostenloses Konto für Vereine?
Viele Vereine möchten keine unnötigen Kontoführungsgebühren zahlen. Aktuell bietet die Deutsche Skatbank ein kostenloses Vereinskonto für eingetragene Vereine an.
Allerdings können auch hierfür bestimmte Services – wie Bargeldeinzahlungen oder Karten – zusätzliche Kosten entstehen. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also.
Bei welcher Bank wird ein Konto für Vereine angeboten?
Das Vereinskonto in der Filialbank
Volksbanken und Sparkassen bieten traditionell Vereinskonto-Modelle an, oft als klassische Geschäftskonten. Kostenlos sind sie meist nicht – Kontoführungsgebühren und Buchungskosten können anfallen. Viele Regionalbanken zeigen sich jedoch offen für günstigere Konditionen, wenn Vereine vor Ort aktiv sind. Vorteilhaft ist außerdem, dass Mitgliedsbeiträge direkt am Schalter eingezahlt werden können.
Tipp: Sparkassen und Volksbanken sind oft auch Sponsoren – ein persönliches Gespräch mit der Filiale kann sich lohnen.
Das Vereinskonto in der Direktbank / Online-Bank
Vereine, die alle Finanzen online abwickeln, finden bei Direktbanken oft günstige oder sogar kostenlose Konten. Allerdings bietet nicht jede Direktbank Vereinskonten an. Auch wenn die AGBs dies nicht ausdrücklich ausschließen, werden solche Konten manchmal abgelehnt. Daher lohnt es sich, gezielt nach Banken zu suchen, die aktiv Vereinskonto-Modelle anbieten.
Konto für gemeinnützige Vereine
Nicht jeder Verein ist gemeinnützig – das ist aber kein Hindernis für die Eröffnung eines Vereinskontos. Ein eigenes Konto benötigt jeder Verein, egal ob mit oder ohne Gemeinnützigkeit.
Sobald ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist (erkennbar am Kürzel „e. V.“), kann er problemlos ein Vereinskonto eröffnen. Aber auch Vereine in Gründung, die noch nicht eingetragen sind, haben in der Regel die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen. Hierfür verlangt die Bank meist einen Nachweis, wie etwa die Vereinssatzung.
Vereinskonto eingetragener Verein (e. V.)
Ein eingetragener Verein (e. V.) ist eine juristische Person und kann daher selbst ein Konto führen. Das Vereinskonto läuft dabei auf den Namen des Vereins, zum Beispiel „Katzenfreunde e. V.“.
Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, müssen bei der Kontoeröffnung alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend sein oder sich – bei einer Online-Eröffnung – per Videoident-Verfahren ausweisen.
Hinweis: Bei vielen Banken hängt es davon ab, ob ein Verein eingetragen ist oder nicht, ob ein Vereinskonto kostenlos oder günstiger angeboten wird.
Vereinskonto nicht eingetragener Verein
Auch nicht eingetragene Vereine können in der Regel ein Vereinskonto eröffnen. Dafür verlangen die Banken oft die Vereinssatzung und manchmal auch das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung. Die Kontoführungsgebühren können dabei höher sein als bei eingetragenen Vereinen.
Falls keine Satzung vorliegt, bleibt als Alternative meist nur ein privates Zweitkonto eines Vereinsmitglieds. Das birgt jedoch das Risiko, dass dieses Mitglied im Ernstfall mit seinem Privatvermögen haftet – daher ist diese Lösung nicht ideal.
Welche Kontoform passt zu welchem Verein?
Ein Vereinskonto eröffnen: So geht's!
Zur Kontoeröffnung eines Vereins müssen die Personen anwesend sein, die gemäß der Satzung als Vertreter des Vereins festgelegt wurden. Alternativ kann ein Vertreter zur Bank gehen oder das Konto online eröffnen, der die Legitimation aller bevollmächtigten Personen besitzt.
Auf dem Antrag werden alle verfügungsberechtigten Personen ausgewiesen. Zudem wird festgelegt, ob der Verein sich für eine Einzelverfügung (ODER-Konto) oder eine gemeinschaftliche Verfügung (UND-Konto) entscheidet. Im Vereinsbereich ist das UND-Konto die gängige Variante.
Die folgenden Unterlagen müssen eingereicht oder bei einer Internet-Bank hochgeladen werden:
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beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister
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bei älteren Vereinen Protokoll der letzten Sitzung, aus dem die Namen der aktuellen Vereinsvertreter hervorgehen
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bei neu gegründeten Vereinen, die noch auf ihren Eintrag warten: Protokoll der Gründungsversammlung
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Personalausweis des/der Bevollmächtigten
Wird das Konto für Vereine online eröffnet, erfolgt die Legitimation per VideoIdent. Ist die Eröffnung des Vereinsgirokontos erfolgreich, kann das Konto gleich im Anschluss genutzt werden. Die zugehörigen Karten werden innerhalb von ein paar Tagen per Post zugestellt.
Ein Vereinskonto in Österreich und in der Schweiz eröffnen
Obwohl Deutschland als „Vereinsweltmeister“ gilt, gibt es auch in Österreich und der Schweiz eine lebendige Vereinslandschaft. Doch wie sieht es dort mit Vereinskonto-Angeboten aus?
Österreich
In Österreich müssen Vereine im Vereinsregister des BMI eingetragen sein. Zur Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich (in Deutschland sieben). Für die Kontoeröffnung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
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Legitimation der organschaftlichen Vertreter
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Kontaktdaten und Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen
Bei vielen Filialbanken wird ein maßgeschneidertes Geschäftskonto für Vereine verlangt – das ist meist nicht kostenlos. Allerdings lässt sich bei Regionalbanken mit etwas Verhandlungsgeschick oft ein Rabatt aushandeln. Holvi bietet in Österreich zudem ein kostenloses Vereinskonto an.
Schweiz
Direktbanken haben sich in der Schweiz bisher kaum durchgesetzt. Dafür bieten viele Filialbanken, wie zum Beispiel die Raiffeisenbank, kostenlose Vereinskonto-Modelle an. Dabei lohnt sich ein Vergleich je nach Kanton, da die Angebote oft regional unterschiedlich sind – ein Verein in Basel hat oft andere Optionen als einer in Luzern.
Ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort ist in der Schweiz besonders wichtig. Wer bereits Vereinsstatuten vorlegen kann, hat gute Chancen, vergünstigte oder kostenlose Konditionen zu erhalten.
5 Tipps, wie Vereine mit Banken umgehen sollten
Auch in Banken arbeiten Menschen – da kann es schon einmal zu Fehlern kommen. Wenn diese das Vereinskonto belasten, ist das natürlich ärgerlich. Mit diesen Tipps kann der Verein sein Recht wahren:
5 Tipps für den Umgang mit der Bank als Verein
1. Ungerechtfertigte Buchungskosten zurückfordern
Fällt das Online-Banking aus und müssen Überweisungen plötzlich auf Papier erledigt werden, entstehen oft zusätzliche Kosten. Liegt der Fehler bei der Bank, sollte der Verein Widerspruch einlegen und die Erstattung der Gebühren verlangen.
2. Zinsen bei verspäteten Gutschriften einfordern
Wird ein Zahlungseingang erst verzögert gutgeschrieben, hat der Verein Anspruch auf Zinsschadensersatz. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Kontoauszüge.
3. Zahle keine Gebühren für einen Freistellungsauftrag
Eine Bearbeitungsgebühr für einen Freistellungsauftrag darf die Bank nicht verlangen. Falls doch, wehrst du dich mit einem Widerspruch und verweist auf das Urteil des BGH vom 15.7.1997 (Az. XI ZR 269/96).
4. Dauerauftrag und Überweisung nicht eingelöst
Ist das Vereinsgirokonto nicht gedeckt, werden Daueraufträge und Überweisungen nicht eingelöst. Verlangt die Bank Bearbeitungsgebühren, ist das laut mehrerer Urteile des BGH rechtswidrig (Az. XI ZR 5/97 sowie Az. XI ZR 296/96).
5. Falsche Buchungen reklamieren
Fehlbuchungen oder unberechtigte Abbuchungen sollten umgehend gemeldet werden. Banken sind verpflichtet, diese schnell und kostenlos zu korrigieren.
Fazit
Ein Vereinskonto ist für die Finanzverwaltung eines Vereins unerlässlich. Es sorgt für klare Trennung zwischen privaten und gemeinschaftlichen Ausgaben und erleichtert die Buchhaltung erheblich. Die Wahl des richtigen Kontos hängt dabei stark von den individuellen Bedürfnissen des Vereins ab – etwa der Anzahl der Nutzer, dem gewünschten Online-Zugang oder möglichen Kosten. Besonders Fintechs bieten oft günstige Konditionen.
Unser Vergleich zeigt: Wer sorgfältig auswählt, kann Gebühren sparen und gleichzeitig von praktischen Funktionen profitieren.
FAQ
Was ist ein Vereinskonto und warum ist es wichtig?
Ein Vereinskonto ist ein spezielles Girokonto für Vereine, das die Trennung von Vereins- und Privatfinanzen ermöglicht. Es sorgt für Transparenz und erleichtert die Buchführung.
Welche Unterlagen werden zur Eröffnung eines Vereinskontos benötigt?
Für die Kontoeröffnung sind in der Regel die Vereinssatzung, ein Auszug aus dem Vereinsregister, das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung und die Ausweise der vertretungsberechtigten Personen erforderlich.
Wer darf ein Vereinskonto eröffnen?
In der Regel sind die im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder berechtigt, ein Vereinskonto zu eröffnen. Die genaue Vertretungsregelung sollte in der Satzung festgelegt sein.
Welche Kosten können bei einem Vereinskonto anfallen?
Die Kosten variieren je nach Bank und Kontomodell. Mögliche Gebühren entstehen für Kontoführung, Buchungen, Karten, Bargeldtransaktionen und Zusatzleistungen.
Gibt es kostenlose Vereinskonten?
Einige Banken bieten kostenlose Vereinskonten an, insbesondere für gemeinnützige Vereine. Es ist jedoch wichtig, auch auf mögliche Zusatzgebühren zu achten.
Können auch nicht eingetragene Vereine ein Konto eröffnen?
Ja, aber es kann schwieriger sein. Oft wird das Konto dann auf eine vertretungsberechtigte Person eröffnet, was rechtliche und steuerliche Nachteile mit sich bringen kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem UND-Konto und einem ODER-Konto?
Bei einem UND-Konto sind Transaktionen nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber möglich. Bei einem ODER-Konto kann jeder Kontoinhaber allein handeln, was flexibler, aber risikoreicher ist.
Wie viele Personen können Zugriff auf das Vereinskonto haben?
Die Anzahl der zugriffsberechtigten Personen kann individuell festgelegt werden. Üblich sind ein oder zwei Vorstandsmitglieder mit Einzel- oder Gemeinschaftsvollmacht.
Kann ein Verein mehrere Konten führen?
Ja, ein Verein kann mehrere Konten führen, z. B. für unterschiedliche Projekte oder Abteilungen, um die Finanzen besser zu organisieren.
Was passiert mit dem Vereinskonto bei Auflösung des Vereins?
Bei Auflösung des Vereins wird das Konto geschlossen. Das verbleibende Guthaben wird gemäß der Satzung und den gesetzlichen Vorgaben verwendet, meist für gemeinnützige Zwecke.
Euer Verein hat bereits ein Vereinskonto oder ihr sucht noch das passende? Dann teilt eure Erfahrungen oder Herausforderungen mit uns – wir freuen uns über euren Input und Austausch!
4.6 von 5 aus 50 Bewertungen
Sie bezeichnen die Deutsche Skatbank als die Direktbank mit dem ‚leistungsstärksten Vereinskonto‘. Die in Ihrem Portal ausgewiesenen Gebühren entsprechen nicht dem tatsächlichen ‚Handling‘ dieser Bank. Es heißt zwar u.a. auch, Kontoführungsgebühren 0 EURO. Dafür sind aber Gebühren mit anderslautender Bezeichnung fällig. Da zahlt man dann monatliche Kontoabschlussgebühren, Gebühren für Lastschrifteinreichungen, Gebühren für ’sonstige‘ Buchungen, Software-Lizenzgebühren, Gebühren für Lastschriftvereinbarungen usw. Völlig unübersichtlich! Darüber hinaus verdient der Service dieser Bank seinen Namen nicht. Grottenschlecht und kein bisschen kundenorientiert. Was auch auffällt ist die Tatsache, dass die Bank zwar als ‚Vereinsbank‘ wirbt, in Wirklichkeit aber gegenüber Vereinen ‚Kundenabwehrstrategien‘ fährt. Diese Bank ist jedenfals nicht zu empfelen.
Hallo Hans,
vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht. Da wir selbst kein Vereinskonto testweise eröffnen können, sind Informationen wie deine essentiell für eine echte Bewertung. Allerdings ergibt sich aus deiner Schilderung noch kein klares Bild. Eventuell kannst du deine angedeuteten Probleme mit dem Kundenservice etwas genauer schildern. Das wäre auch für unsere Leser ein echter Mehrwert!
Du hast Recht, dass die Deutsche Skatbank neben der reinen Kontoführung auch andere Gebühren verlangt. Diese werden aber transparent auf der Website ausgewiesen (hier unter Punkt 3 und 5: https://www.skatbank.de/content/dam/f0586-0/Skatbank/Dateien/Konditionen/Konditionen_und_Preisverzeichnis.pdf). Insgesamt liegt der VR-Bank Ableger aus dem Altenburger Land in unseren Augen im marktüblichen Bereich.
Wir bezeichnen das Vereinskonto der Deutschen Skatbank aber auch deshalb als das „leistungsstärkste“, weil es
Dem gegenüber stehen aber drei große Nachteile, die einige Vereine betreffen könnten:
Wir können nachvollziehen, dass gewisse Kostenpunkte unangenehm sind. In diesem Fall etwa die jährlichen Gebühren für Karten und SEPA-Lastschrift-Mandate oder die Nutzungsgebühr der zusätzlichen Banking-Software. Diese finden sich so oder in anderer Form, aber auch bei allen anderen Anbietern von Vereinskonten.
Dies ist unser aktueller Standpunkt zum Vereinskonto der Deutschen Skatbank. Dieser deckt sich natürlich nicht immer mit den eigenen echten Erfahrungen mit dem Girokonto. Daher freue ich mich darauf, mehr Details von dir zu lesen.
Herzliche Grüße,
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de
Hallo,
die Skatbank ist absolut nicht zu empfehlen.
Es wird jeder mögliche und unmögliche – auch vorgeschobene – Grund benutzt um Vereinskonten kündigen zu können.
Hallo Ralf,
vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen. Es tut uns leid zu hören, dass Sie negative Erlebnisse mit der Skatbank hatten. Ihr Feedback ist für unsere Leser sehr hilfreich, um informierte Entscheidungen zu treffen.
Herzliche Grüße
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de
Worin liegt denn der Vorteil eines Vereinskontos gegenüber eines für Vereine nutzbaren Geschäftskontos?
Hallo Torsten,
das ist eine sehr gute Frage, die ich Dir gern beantworte. Eingetragene Vereine sind als juristische Personen in der Lage, im eigenen Namen ein Konto zu führen. Und als juristische Person können sie theoretisch auch ein Geschäftskonto eröffnen – sofern die Bank-IT e. V. als Rechtsform unterstützt. Einige Banken – insbesondere lokale Sparkassen und VR-Banken – bieten parallel zu den Businesskonten aber auch spezielle Firmenkonten an. Wirft man einen Blick auf beide Kontomodelle desselben Anbieters, fallen folgende Unterschiede auf:
Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Vereinskonten gleichen in ihrer Funktionalität stark einem Geschäftskonto, sind in ihrem Umfang und den Kosten aber besser an die Bedürfnisse von Vereinen angepasst. Damit sind sie in vielen Punkten günstiger als ein klassisches Businesskonto und gut darauf abgestimmt, zwei Kontobevollmächtigte (1. Vereinsvorstand und Schatzmeister) zu erlauben sowie Lastschrifteinzüge und Daueraufträge günstiger zu gestalten.
Sollte Dich noch eine Frage rund um das Vereinskonto beschäftigen, kannst Du Dich jederzeit wieder an uns wenden!
Herzliche Grüße
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de