Gratis Gemeinschaftskonto bei 700 € mtl.
2 kostenlose VISA-Debitkarten
Online & per App schnell eröffnet
0 € Gemeinschaftskonto bei aktiver Nutzung
2 gratis Visa-Debitkarten + Mobile Pay
Bargeld einzahlen (Commerzbank-ATM)
0 € Gemeinschaftskonto bei aktiver Nutzung
2 gratis Visa-Debitkarten + Mobile Pay
Bargeld einzahlen (Commerzbank-ATM)
alt

Das Gemeinschaftskonto kündigen: Ablauf, Tipps, Mustervorlage

Alessia Pewnew
Zuletzt aktualisiert am 3. Februar 2025
Lesezeit Icon 7 min
Kommentare Icon 4
Ansichten Icon 40

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Kündigung eines Gemeinschaftskontos müssen alle Kontoinhaber zustimmen.

  • Die Kündigung erfolgt schriftlich, per Formular, E-Mail oder persönlich in der Filiale.

  • Das Kündigungsschreiben muss alle Kontoinhaber, die Kontonummer und das Zielkonto enthalten.

  • Einseitige Kündigung ist nur möglich, wenn lediglich eine Vollmacht besteht und diese widerrufen wird.

  • Bei Uneinigkeit kann das Konto nicht einseitig gekündigt werden; eine Umleitung von Zahlungen ist dann sinnvoll.

  • Vor der Kündigung sollten offene Zahlungen und Daueraufträge geklärt und Guthaben aufgeteilt werden.

Ein Gemeinschaftskonto zu kündigen, erfordert die Zustimmung aller Kontoinhaber. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen, oft ohne feste Frist. Wichtig ist, offene Zahlungen zu klären und das verbleibende Guthaben korrekt aufzuteilen.

Unser Ratgeber bietet dir eine praktische Anleitung und hilfreiche Tipps für eine reibungslose Kontoauflösung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Gemeinschaftskonto kündigen

Das Gemeinschaftskonto wird immer bei der kontoführenden Bank aufgelöst. Ist das gemeinsame Bankkonto vertraglich aufgelöst, entfallen jegliche Ansprüche an den Partner.

Die Kündigung eines Gemeinschaftskontos ist in wenigen Schritten erledigt – vorausgesetzt, beide Kontoinhaber sind einverstanden. Je nach Bank läuft der Prozess jedoch unterschiedlich ab:

  • 1

    Kontostand prüfen: Stelle sicher, dass keine Überziehung besteht und alle Buchungen abgeschlossen sind.

  • 2

    Daueraufträge und Lastschriften umstellen: Informiere alle Zahlungspartner über die neue Bankverbindung.

  • 3

    Guthaben übertragen: Überweise das Restguthaben auf ein anderes Konto, bevor du kündigst.

  • 4

    Kündigung schriftlich einreichen: Bei Filialbanken kann die Kündigung häufig persönlich vor Ort erfolgen. Die Unterschriften beider Kontoinhaber werden dabei direkt geprüft. Bei Direktbanken muss die Kündigung meist per Post oder über das Online-Banking erfolgen – ebenfalls mit beiden Unterschriften.

  • 5

    Kündigungsbestätigung abwarten: Die Bank informiert schriftlich über den Termin der Kontoschließung.

Hinweis Icon

Hinweis: Ein Gemeinschaftskonto muss in der Regel von beiden Kontoinhabern unterschrieben gekündigt werden – unabhängig davon, ob es ein ODER- oder UND-Konto ist.

Hinweis Icon

Hinweis: Es ist grundsätzlich empfehlenswert, den Antrag zur Kontoschließung per Einschreiben zu versenden – so hast du einen sicheren Nachweis.

Kündigung zum Schnellcheck

Punkt

Was zu tun ist

Wer muss unterschreiben?

Beide Kontoinhaber müssen die Kündigung unterschreiben – egal ob ODER- oder UND-Konto.

Wo erledigen?

  • Filialbanken: persönlich in der Filiale möglich
  • Direktbanken: meist per Post oder Online-Banking.

Was ist wichtig vorher?

Konto ausgleichen, Daueraufträge umstellen, Guthaben übertragen.

Was kommt danach?

Kündigungsbestätigung der Bank abwarten und Karten ggf. vernichten.

Das gehört in die schriftliche Kündigung des Gemeinschaftskontos

In dein Kündigungsschreiben gehören:

  • Datum des Schreibens

  • Name und Anschrift aller Kontoinhaber

  • Kontonummer des Gemeinschaftskontos

  • Bankverbindungen, auf die eventuelles Guthaben überwiesen wird

  • bei Ehepaaren die Bitte, den Freistellungsauftrag beim Ehekonto zu löschen

Musterschreiben: Kündigung eines Gemeinschaftskontos

Du möchtest das Gemeinschaftskonto schriftlich kündigen? Mit dem folgenden Musterschreiben kannst du deine Kündigung rechtssicher aufsetzen – einfach ausfüllen, unterschreiben und an die Bank senden. Du kannst das Schreiben auch bequem als Word-Datei herunterladen.

[Vor- und Nachname 1]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Vor- und Nachname 2]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name der Bank]
[Adresse der Bank]

[Ort], [Datum]

Kündigung unseres Gemeinschaftskontos

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir gemeinsam unser Gemeinschaftskonto mit der IBAN [DE00 0000 0000 0000 0000 00] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte überweisen Sie das verbleibende Guthaben auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [DE00 0000 0000 0000 0000 00]
Bank: [Name der neuen Bank]

Wir bitten um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Für die reibungslose Abwicklung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________
[Name 1 und Unterschrift]

______________________________
[Name 2 und Unterschrift]

Kann man ein gemeinsames Konto ohne den Partner auflösen?

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass beide Partner ihr Gemeinschaftskonto kündigen. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um ODER-Konto oder UND-Konto handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, wenn ein Kontoinhaber dem anderen Verfügungsberechtigten eine Vollmacht erteilt. So kann das Konto geschlossen werden.

Dieser Schritt sollte bei einer Trennung, die nicht friedlich abläuft, gut überlegt sein. Schließlich kann der andere das komplette Guthaben abheben und in die eigene Tasche stecken. Im Zweifelsfall sollte der Gang zur Bank lieber zusammen erfolgen.

Bei einer Direktbank wird ohnehin schriftlich gekündigt und die gemeinsame Unterschrift auf dem Formular dürfte nicht das Problem darstellen. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn eine Wohngemeinschaft sich auflöst und das WG-Konto somit überflüssig wird. Hier müssen ebenfalls alle Kontoinhaber unterschreiben oder sich eine Vollmacht erteilen.

Was passiert, wenn der Partner die Auflösung nicht möchte?

Weigert sich der Partner, das gemeinsame Konto aufzulösen, musst du deine Finanzen auf Umwegen neu organisieren. Denn einseitig funktioniert die Abwicklung des Gemeinschaftskontos nicht. Da dir die Hälfte auf dem Konto gehört – sofern es keine andere Abmachung gab – hast du die Möglichkeit, ein neues Girokonto zu eröffnen und deine Zahlungen entsprechend umzuleiten.

Tipp Icon

Tipp: Eröffne zügig ein eigenes Konto, informiere deinen Arbeitgeber über die neue Bankverbindung und passe alle Daueraufträge rechtzeitig an.

In manchen Beziehungen kann die Weigerung einfach nur der Schock sein, die Trennung zu akzeptieren. Oft kommt es nach ein paar Tagen doch zu einer Einigung. Falls der Partner jedoch Übles im Sinn hat und den Dispo des Kontos bis zum Anschlag ausreizt, hast du die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen.

Was passiert mit dem Guthaben?

Rechtlich gesehen gehört das Geld auf dem gemeinsamen Girokonto beiden Partnern jeweils zur Hälfte. Das bedeutet, bei einer Trennung stehen jedem 50 % zu. Das gilt auch dann, wenn ein Partner überhaupt kein Einkommen hat und der andere Alleinverdiener ist.

Diese Regelung greift ebenso, falls es einen deutlichen Verdienstunterschied in der Beziehung gibt. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich. Niemand verpflichtet ein Paar gesetzlich dazu, das Guthaben hälftig aufzuteilen. Wenn du dich mit deinem Partner anders einigen willst, ist das kein Problem. Der Partner kann auf seinen Rechtsanspruch freiwillig verzichten.

Hinweis Icon

Hinweis: Bei einer konfliktreichen Trennung kann ein Partner das gesamte Guthaben abheben. In solchen Fällen hilft meist nur der Gang zum Anwalt oder Gericht.

Was passiert, wenn man Schulden auf dem Gemeinschaftskonto hat?

So wie bei einer Trennung jedem Partner die Hälfte des Guthabens auf dem Gemeinschaftsgirokonto zusteht, verhält es sich auch mit den Schulden. Ist das Konto mit 1.000 € im Minus, ist jede Partei verpflichtet, davon 500 € zu begleichen. Kann der eine nicht zahlen, nimmt die Bank den anderen komplett in die Pflicht. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn nachweisbar ist, dass ein Partner diese Schulden mutwillig ohne das Wissen des anderen gemacht hat.

Girokarten und Kreditkarten richtig vernichten

Während du in einer Filialbank die Giro- und Kreditkarten zur fachgerechten Entwertung abgeben kannst, solltest du bei einer Direktbank die Bankkarten am besten in einem Aktenvernichter zerkleinern. Denn zerschneidest du die Karte, ist die Prüfnummer trotzdem noch rekonstruierbar.

Hinweis Icon

Hinweis: Gib im Kündigungsschreiben an, dass alle Karten – auch die von Bevollmächtigten – ordnungsgemäß vernichtet wurden. Das schützt vor späteren Problemen.

Unser Tipp: Vor der Trennung Einzelkonten vorbereiten

Solange der Himmel noch voller Geigen hängt, möchte sich natürlich niemand mit dem Gedanken an eine Trennung auseinandersetzen. Die meisten Trennungen kommen jedoch nicht überstürzt, sondern zeichnen sich ab. Steht das Ende der Beziehung bevor, hilft es, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die persönlichen Finanzen wieder zu trennen.

Gab es nur das Partnerkonto, sollte jeder sein Einzelkonto eröffnen und sein Gehalt entsprechend umleiten. Auf das Partner-Girokonto werden nur noch die Ausgaben für den Haushalt eingezahlt. So erleidet nachher keine der beiden Parteien einen finanziellen Verlust, falls die Trennung doch nicht friedlich über die Bühne geht.

Bessert sich die Beziehung noch einmal, kann zum alten Haushaltskonto zurückgekehrt werden.

Gut zu wissen Icon

Wichtig: Hast du deinem Partner eine Vollmacht für dein privates Girokonto erteilt, solltest du diese schon in der Trennungsphase widerrufen. Es ist ratsam, das Privatkonto frühzeitig zu trennen und nicht erst zur Scheidung.

Fazit

Die Kündigung eines Gemeinschaftskontos sollte gut geplant sein. Bei einem ODER-Konto müssen in der Regel beide Kontoinhaber zustimmen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Vor der Schließung sollten Daueraufträge und Lastschriften umgestellt werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Bei einer Trennung hilft eine faire Absprache über das Guthaben, Streit zu verhindern.

Eine einseitige Kündigung ist meist nur über eine Umwandlung in ein Einzelkonto möglich. Klare Kommunikation und gute Vorbereitung sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

FAQ

Wie kündige ich ein gemeinsames Bankkonto korrekt?

Welche Unterlagen benötige ich für die Auflösung eines Partnerkontos?

Kann ich ein gemeinsames Konto allein kündigen?

Was passiert mit dem Guthaben nach der Schließung eines Gemeinschaftskontos?

Wie lange dauert es, ein gemeinsames Konto zu kündigen?

Gibt es Kündigungsfristen für Partnerkonten?

Was tun, wenn ein Kontoinhaber die Kündigung verweigert?

Kann ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgewandelt werden?

Was ist bei der Kündigung eines ODER-Kontos zu beachten?

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung eines Partnerkontos?

Kann ich das Gemeinschaftskonto auch online kündigen?

Was ist bei der Kündigung im Todesfall zu beachten?

Was passiert mit dem Dispokredit nach Kündigung?

Was passiert, wenn sich die Kontoinhaber nicht einig sind?

Kann ein Gericht die Kündigung eines Gemeinschaftskontos anordnen?

Kommentare Icon

Ein Gemeinschaftskonto zu kündigen ist manchmal einfacher gesagt als getan. Hast du den Schritt schon gemacht? Erzähl, was dabei gut geklappt hat oder worauf man achten sollte!

4.5 von 5 aus 43 Bewertungen
Ich bin Alessia – und ich weiß, wie schnell Geldthemen kompliziert werden können. Deshalb findest Du hier auf Gemeinschaftskonten24.de klare Tipps rund ums gemeinsame Konto. Damit ihr einfach, fair und stressfrei durchs Finanzleben kommt.
Hinterlasse einen Kommentar
*Pflichtfeld
4 Comments
Älteste
Neueste Meist bewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Ralf Garcia

Meine ehemalige Partnerin und ich haben noch ein gemanseimes Konto auf einer online Bank. ich möchte das Konto auflõsen oder aus diesem austreten, das hab ich auch der Bank mitgeteilt . Ich habe es meiner ehemaligen auch wissen lassen und vor kurzem war Sie einverstanden aber dann hat Sie mit mir jeden Kontakt abgebrochen und das läuft schon seit Wochen. Das Konto ist leer…also kein Euro drauf und keine Schulden. Die Bank sagt das wir beide unterschreiben müssen um es aufzulösen.
Gibt es eine schnelle Lösung für mich ?
Vielen Dank
Mfg

Alessia Pewnew

Hallo Ralf,

Deine verzwickte Lage tut mir leid. Grundsätzlich klingt es so, als könnte Dir kein finanzieller Schaden daraus entstehen, dass das leere Partnerkonto weiter besteht. Sofern von Dir keine Gelder mehr auf das Konto fließen und tatsächlich keine Schulden darüber bestehen, sind Deine Finanzen sicher vor Missbrauch.

Welche Möglichkeiten es jetzt gibt, dieses Konto aufzulösen, hängt von der Kontoart (Oder- oder Und-Konto) und den vertraglichen Bedingungen ab. Theoretisch kann jeder Vertragspartner eines Oder-Kontos das Gemeinschaftskonto ohne Zustimmung des anderen Partners auflösen, da beide Inhaber allein verfügungsberechtigt sind. Viele Banken verzichten zur rechtlichen Absicherung aber darauf und verlangen immer die Unterschrift beider Kontoinhaber für die Löschung.

In manchen Fällen kannst Du allein aus dem Konto austreten bzw. Deinen Anteil auf Deinen Ex-Partner übertragen. Das Konto wird dann zu einem Einzelkonto umgewandelt – diese Möglichkeit bieten aber nur die wenigsten Banken! Die meisten IT-Strukturen erlauben nur die Eröffnung und Löschung von Konten, nicht aber deren Umwandlung.

Anders sieht es auch, wenn es sich bei Eurem Partnerkonto eigentlich um ein Einzelkonto handelt, bei dem ein Partner als Bevollmächtigter eingetragen ist. Dann kann der alleinige Kontoinhaber das Konto auch jederzeit allein kündigen. Dies trifft nach Deiner Schilderung aber wohl nicht auf Deinen Fall zu.

Ich empfehle immer, weiterhin das gemeinsame Gespräch zu suchen. Drucke das Kündigungsschreiben aus und lege es Deiner Ex-Partnerin vor – persönlich oder postalisch. Erkläre dabei ruhig und entspannt, dass das auch für sie die beste Lösung ist. Manchmal braucht es nur einen ruhigen Moment, damit der Ex-Partner einsichtig wird. Auf Krampf oder gar mit Drohungen kommt man hier nicht weiter, sondern verhärtet nur die Fronten.

Und hilft alles nichts, funktioniert nur noch der Gang vor Gericht. Bleibt Deine Ex-Partnerin uneinsichtig, kannst Du ihre Zustimmung auf Kontokündigung einklagen. Der Gerichtsbeschluss ersetzt dann ihre Unterschrift, den Du Eurer Bank vorlegen kannst.

Ich hoffe, Dir in Deiner unangenehmen Lage etwas weiterhelfen zu können. Sollte noch etwas unklar sein, kannst Du Dich jederzeit wieder bei uns melden. Wir helfen immer gern!

Herzliche Grüße
Alessia

Gaby

Mein Ehemann und ich hatten ein Gemeinschaftskonto bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach eröffnet. Zwei Jahre später hatte mein Ehemann und seine Geliebte bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach hinter meinem Rücken unser Gemeinschaftskonto einfach aufgelöst ohne mit mir darüber zu sprechen. Mein Ehemann zeigte der Bank seinen Ausweis( seine Geliebte aber nicht). Mein Ehemann bestätigter der Bank das ist seine (Ehefrau) sie leider ihren( Ausweis)vergessen hätte)!!! Für die Bank war somit alles klar okay. Sie räumten gemeinsam das Gemeinschafts- Konto ab!!! Alle meine Ersparnisse waren da drauf. Von zwei Sparbücher die ich mal mühselig erarbeitet hatte, mein Gehalt von meiner Arbeit, Unfall Geld, was ich sonst noch zusammengekratzt hatte für schlimme Zeiten Notfälle!!! Alles hatte mein Mann mit seiner Geliebten abgehoben vom Konto!!! Seine Geliebte und mein Ehemann hatten gemeinsam ( unterschrieben)!!! Die beiden nahmen das ganze Geld von unserer Gemeinschaftskonto. Mein Ehemann schickte mich am nächsten Tag zur Stadtsparkasse Mönchengladbach, um100,- € vom Konto abzuholen. Ich zeigte dieser Bank meinen Ausweis um Geld abzuholen von unserer Gemeinschaftskonto. Doch die Bankangestellte sagte dann mit ernster Stimme zu mir: es tut mir leid ich kann Ihnen leider kein Geld auszahlen, sie haben doch gestern mit ihren Ehemann das Gemeinschaftskonto aufgelöst, sie haben mit ihren Ehemann unterschrieben dass sie es gemeinsam auflösen möchten, das Gemeinschaftskonto ist somit komplett gelöscht worden. Es ist nichts mehr auf das Konto drauf, es wurde alles ausgezahlt an ihnen und ihren Ehemann, ich kann es Ihnen gerne zeigen. Hier ist die Unterschrift von ihren Ehemann und von ihnen. Sehen Sie genau hin. Das ist doch ihre Unterschrift, nicht wahr?! Somit kann ich Ihnen kein Geld auszahlen, egal welche Summe, es ist nichts mehr vorhanden. Es tut uns so leid, aber da können wir nichts machen. Ich sagte der netten Angestellten: dass ich gestern gar nicht dabei war, auch nicht unterschrieben hätte, das ist nicht meine Unterschrift, diese Unterschrift ist gefälscht, die ist nicht von mir, ich weiß nicht, wer das hier unterschrieben hat, ich auf keinen Fall, ich war ja gestern gar nicht dabei, ich war zu Hause den ganzen Tag, ich habe von alledem nichts gewusst, wie kann sowas nur zustande kommen? Ich war das nicht, das war eine andere Person, die ich gar nicht kenne, wer war diese Person nur? In meinen Augen ist das Urkundenfälschung, schauen Sie genau hin, werte Dame. Diese Unterschrift sieht ganz anders aus, als meine. Somit ist das nicht meine Unterschrift!!! Dann geben Sie mir bitte10,-€ von unserer Gemeinschaftskonto. Aber die Bankangestellte sagte nur noch mal ernst: das kann ich leider nicht tun, ich sagte doch schon, das Gemeinschafts Konto wurde aufgelöst mit euer beider Namen sehen sie doch! Ich kann da gar nichts mehr machen, es tut mir leid für sie, egal welche Summe sie von mir verlangen, ich kann Ihnen da auch nicht mehr weiterhelfen, auch nichts geben, das darf ich nicht, verstehen sie doch bitte! Tja was sollte ich da machen? Verstört und entsetzt und traurig verließ ich dich die Stadtsparkasse -Mönchengladbach. Mein Ehemann hatte mir nichts davon erzählt, dass er unser Gemeinschaftskonto auflösen wollte, er schickte mich einfach ahnungslos dahin um Geld abzuholen 100,-€. Ohne Geld kam ich nach Hause, stellte meinen Mann zur Rede, was das solle? Unser Gemeinschaftskonto aufzulösen ohne mit mir darüber gesprochen zu haben! Und dann noch mich zur Bank zu schicken, wo er doch genau wusste, dass er gestern unser Gemeinschaftskonto Mönchengladbach, aufgelöst hatte!!! Dieser lachte mich nur aus. Ich brauche einen Tränen aus, vor lauter Enttäuschung und Entsetzen, was mein Ehemann getan hatte hinter meinem Rücken!!! Somit war alles weg, meine ganzen Ersparnisse und die zwei Sparbücher, mein Arbeitslohn, das Unfallgeld und was ich sonst noch mühselig mir zusammen gekratzt hatte!!! Ich und mein Ehemann ließen uns später scheiden,so ging es nicht weiter,Ehe zu 3. führen!!! All diese Lügen, diese Betrügereien und noch dazu — (Urkundenfälschung)!!!! Zu dieser Zeit wusste ich nicht wie ich dagegen angehen kann, wie ich mein ganzes Geld wieder bekommen kann, niemand hatte mir in dieser Situation geholfen! Ich stand so ganz alleine da mit nichts in der Hand mein ganzes Geld war weg. Jetzt Jahre später hatte ich mal gehört, dass man auch nach Jahren, noch etwas dagegen unternehmen kann in diesem Falle( in meinem Falle). Da gibt es einen speziellen Anwalt dafür, der für solche Fälle, wie meiner zuständig wäre/ist. Leider weiß ich nicht mehr, wie dieser Rechtsanwalt heißt der für diesen Fall zuständig wäre. Dann könnte man meinen Ex-Ehemann und seiner Geliebten dafür haftbar machen, denn die beiden hatten ja Urkundenfälschung und Geld Unterschlagungen begangen( das ist strafbar, wird mit Geldbuße oder Haftstrafe belangt)!!! Ich hoffe Sie können mir in dieser Situation in der ich bin weiterhelfen?! Ich habe sonst niemanden mit den ich darüber reden kann und mir vielleicht dabei hilft mein Geld wieder zu bekommen, oder wenigstens noch die Hälfte, damit ich leben kann. Durch meinen Ex-Ehemann, bin ich mittellos geworden!!!Ich lebe in Armut und vom Betteln!!! Kein Amt will mich unterstützen. Eine Kranken-Versicherung/Karte habe ich auch nicht. Mein Ex-Ehemann hat mich um alles gebracht!!! Dieser Mensch hat mein ganzes Leben zerstört!!! Ich wäre Ihnen somit sehr dankbar, wenn sie mir aus dieser schlimmen Situation helfen würden. Mit freundlichen Grüßen Frau…

Alessia Pewnew

Hallo Gaby,

Ihre Leidensgeschichte tut mir aufrichtig leid. Das Fehlverhalten der Sparkassen-Mitarbeiterin, vor allem aber das hinterhältige Benehmen Ihres Ex-Mannes, sind nicht zu entschuldigen. Doch leider können und dürfen wir als Vergleichsportal keine Rechtsberatung bieten. Ich versuche trotzdem, Ihnen ein paar unverbindliche Tipps mit auf den Weg zu geben.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass Ihr Fall sich so niemals hätte abspielen dürfen. Wir haben einmal bei der Sparkasse Mönchengladbach telefonisch nachgefragt, ob eine Kontolöschung ohne Personalausweis aller Kontoinhaber überhaupt möglich ist. Dies wurde vehement verneint, menschliches Versagen sei allerdings nicht auszuschließen.

ABER: Per Gesetz ist es durchaus möglich, dass nur eine Partei ein Gemeinschaftskonto auflöst, sofern es sich dabei um ein Oder-Konto handelt (also eines, bei dem alle Kontoinhaber unabhängig voneinander das Konto nutzen können; im Gegensatz dazu müssen bei einem Und-Konto alle Kontobewegungen von allen Inhabern mit einer Unterschrift abgesegnet werden). Die Bank ist nur ein Dienstleister und nicht verpflichtet, die Rechte zwischen den Kontoinhabern zu wahren. Die meisten Banken wollen sich dennoch selbst vor möglichen Klagen schützen und verlangen daher in der Regel immer, dass alle Kontoinhaber die Kontokündigung unterschreiben und sich dafür mit einem gültigen Dokument wie Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Dame am Schalter kann daher innerhalb der Sparkasse zur Rechenschaft gezogen werden. Inwieweit die Sparkasse hier rechtlich verfolgt werden könnte, wissen wir aber nicht, schätzen die Chancen jedoch als sehr schlecht ein.

Anders sieht es bei Ihrem Ex-Mann und dessen neuer Partnerin aus, denn beide haben sich Ihnen und der Bank gegenüber strafbar gemacht. Zum einen wäre da die neue Partnerin, die eindeutig Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch begangen hat. Die Kontokündigung ist damit zwar rechtlich ungültig, dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Konto nicht mehr da ist.

Auf der anderen Seite ist Ihr Ex-Mann, der das gesamte Konto leergeräumt hat. Sofern Sie nichts anderes schriftlich vereinbart hatten, gehörte jedem die Hälfte des vorhandenen Guthabens. Das heißt, Ihr Ex-Mann durfte zwar rechtlich gesehen allein das Konto schließen, hätte Ihnen aber die Hälfte des Geldes aushändigen müssen. Da er dies offensichtlich in voller Kenntnis nicht getan hat, liegt hier eine Straftat nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch vor. Dadurch wurden Sie zur Gläubigerin und er zum Schuldner, und er muss Ihnen Ihren Anteil des Kontoguthabens (zum Zeitpunkt der Löschung und nach Ausgleich aller möglichen damit zusammenhängenden Schulden) auszahlen, unabhängig davon, ob er es bereits ausgegeben hat oder nicht.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Schulden verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende! Ist die Kontoplünderung also länger als 3 Jahre her, haben Sie hier keine Möglichkeit mehr, Ihren Anteil zurückzufordern. Ähnliches gilt übrigens bei der Urkundenfälschung seiner neuen Partnerin: Die Verjährungsfrist beträgt hier 5 Jahre. Sollte sich der Fall aber noch innerhalb der letzten 3 Jahre abgespielt haben, empfehle ich Ihnen, sofort per Anwalt ein Mahnverfahren gegen Ihren Ex-Mann einzuleiten. Dadurch hebt sich die Verjährung auf und Sie können vor Gericht Ihr Geld zurückfordern.

Finanzielle Unterstützung erhalten Sie über die Beratungshilfe und – sollte es vor Gericht gehen – über die Prozesskostenhilfe. Beides können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Muss es wirklich schnell gehen, sollten Sie in Ihrem Familien- und Freundeskreis um eine kurze finanzielle Hilfe fragen. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet meist zwischen 100 und 150 EUR plus Mehrwertsteuer. Dieser kann Ihre Situation am besten einschätzen und sagen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten und bei Bedarf auch alles in die Wege leiten.

Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, können Sie sich natürlich immer wieder an uns wenden. Wir versuchen, mit nützlichen Tipps zu helfen.

Wir wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren Weg alles Gute. Es kann ab hier nur besser werden!

Herzliche Grüße
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de

4
0
Teile jetzt mit uns deine Frage oder Erfahrung!